Man beschuldigte mich einer Ordnungswidrigkeit gegen das Arzeimittelgesetz, weil ich mir ein Naturheilmittel aus China bestellte. Dieses wurde vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet. Begründung: es sei ein Arzneimittel. Laut Hersteller und div. Internetseiten enthält es aber keinen Wirkstoff, der unter das AMG fällt, weshalb ich Widerspruch einlegte. Auch beim 2ten Mal. Nun steht ein Strafverfahren an. Weiß jemand, wie teuer es werden kann und was passiert, wenn ich nicht zahlen kann?
Vielen Dank
Die üblichen Sätze der örtlichen Staatsanwaltschaft sind mir nicht bekannt. Sollten Sie zu einer Geldstrafe verurteilt werden und diese nicht bezahlen, käme es zu einer sog. „Ersatzfreiheitsstrafe“: Pro verhängtem Tagessatz müßte Sie einen Tag ins Gefängnis. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Geldstrafe aber auch in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden.
Bitte wenden Sie sich an einen Strafverteidiger vorort, mit dem Sie all diese Fragen erörtern sollten.
mfg
Hallo kasy,
um zu beurteilen, wie teuer es werden kann, müsste man das Gesetz kennen wonach die Ordnungswidrigkeit geahndet wird.
Ich nehme an, dass Du mit „Strafverfahren“ Bußgeldverfahren meinst!? Wenn man es nicht zahlen kann, besteht die Möglichkeit der Zahlungserleichterung (Ratenzahlung)! Sollte das nicht beantragt werden geht die Sache (incl. Mahngebühren) zum Gerichtsvollzieher. Sollte der nicht fündig werden, kann Zwangshaft angeordnet werden!
hallo
danke, dann werd ich wohl in den Knast gehen. Bin schwerbehindert, berentet und bekomme Grundsicherung.
Da bleibt nix übrig, schon gar nicht für solche Ungerechtigkeiten
lg
Ausgangswert war 35€, nach dem Widerspruch 133,50€, jetzt?