Hallo,
jemd. ist dabei eine Eigentumswohnung zur Eigennutzung zu kaufen.
Nun stellt sich aber in dem Kaufvorvertragsentwurf seitens der Notarin heraus, dass: im Kaufvertrag zwar die richtige Adresse der Wohnung angegeben ist, zusätzlich aber die Nr. 12 der Teilungserklärung. Die Nr. 12 in der Teilungserklärung ist aber eine kleine Dachgeschosswohnung. Insgesamt kann der Käufer die Wohnung in der Teilungserklärung nicht 100%ig wiederfinden.
Zudem ist der Aufteilungsplan nicht korrekt, da er vor Baubeginn angefertigt wurde und das Haus ein Stockwerk niedriger als geplant gebaut wurde. Daher stimmen wohl alle Nummerierungen nicht mehr überein, bzw. haben es nie. Zudem wird zwar vom aktuellen Eigentümer der „richtige“ Keller zu der Wohnung genutzt, aber auch ich würde einen anderen Keller offiziell kaufen.
Was hat bei einem Kauf nun Vorrang? Die richtige Beschreibung der Wohnung (Adresse, Etage,…) im Kaufvertrag oder die Nummerierung?
Weder die Hausverwaltung (die ja aufgrund der Teilungserklärung die Abrechnungen macht), noch der Eigentümer haben eine Änderungsurkunde zu den genannten Plänen. D.h. doch, dass der Notar beim Verkauf nach dem Bau der Immobilie 2001 geschlafen hat und nun so ein allgmeines Chaos herrscht?
Bis jetzt wurde dem Makler von dem Kaufinteressenten gesagt, dass er so nicht unterschreiben werde, da ja evtl. alle Eigentümer den Änderungen zustimmen müssen und auch Grundbucheinträge für alle Kosten aufwerfen würden.
Sieht der potentielle Käufer das richtig?
Vielen Dank für Antworten…