Hallo liebe Rechtskundige,
folgender, angenommener Fall:
Ein Mahnbescheid wegen nicht erstatteter Versandkosten in einem Gewährleistungsfall wird erlassen.
Der Gegner legt Widerspruch ein und bezahlt „aus Kulanz“ die Versandkosten.
Der Antragsteller erhält nun die Aufforderung, die 52,00 Euro Gerichtskosten zu bezahlen, damit die Abgabe an das zuständige Gericht erfolgen kann.
Nun ist die Hauptsache ja erledigt und der Antragsteller möchte nur noch die Kosten des Mahnverfahrens (23,00 Euro + außergerichtliche Kosten) erstattet bekommen.
Meines Wissens muß nun die Sache für erledigt erklärt werden und um Kostenfestsetzung gebeten werden.
Fragen:
Sind hierfür auch die 52,00 Euro Gerichtskostenvorschuß zu leisten?
Wo wird der Antrag auf Kostenfestsetzung gestellt? Beim Mahngericht, oder bei dem Gericht, an das das Verfahren abgegeben wird?
Wie ist die exakte Vorgehensweise?
Danke für die Infos und nette Grüße,