Widerspruch im Mahnverfahren, Hauptsache zwischenzeitlich erledigt

Hallo liebe Rechtskundige,

folgender, angenommener Fall:

Ein Mahnbescheid wegen nicht erstatteter Versandkosten in einem Gewährleistungsfall wird erlassen.
Der Gegner legt Widerspruch ein und bezahlt „aus Kulanz“ die Versandkosten.

Der Antragsteller erhält nun die Aufforderung, die 52,00 Euro Gerichtskosten zu bezahlen, damit die Abgabe an das zuständige Gericht erfolgen kann.

Nun ist die Hauptsache ja erledigt und der Antragsteller möchte nur noch die Kosten des Mahnverfahrens (23,00 Euro + außergerichtliche Kosten) erstattet bekommen.

Meines Wissens muß nun die Sache für erledigt erklärt werden und um Kostenfestsetzung gebeten werden.

Fragen:
Sind hierfür auch die 52,00 Euro Gerichtskostenvorschuß zu leisten?
Wo wird der Antrag auf Kostenfestsetzung gestellt? Beim Mahngericht, oder bei dem Gericht, an das das Verfahren abgegeben wird?
Wie ist die exakte Vorgehensweise?

Danke für die Infos und nette Grüße,

Im jetzigen Stadion kann - so viel ich weiß - kein Kostenfestsetzungsantrag gestellt werden.

Es muss ja noch über die Kosten des Mahnverfahrens sowie die Gerichtskosten entschieden werden, die auch im Antragsgegner zu zahlen sind.

Der AS müsste nun durchaus die angeforderten GErichtskosten zahlen, damit die Sache an das für das streitige Verfahrens zuständige AG abgegeben werden kann.

Dort erklärt er dann den Rechtsstreit in Höhe der HAuptforderung für erledigt,

Des weiteren wird er dort beantragen, über die Kosten zu entscheiden.

Das AG wird dann wohl auch den ANtragsgegner die KOsten des Mahnverfahrens zu zahlen.

Zusötzlich wird der Anragsgegner dann auch die KOsten des gerichtlichen Verfahrens tragen müssen.

Also um weitere KOsten zu vermeiden, sollte der ANtragsgegner sowohl die KOsten des Mahnverfahrens als auch die GErichtskosten überweisen.

In welchem Stadion spielen die denn? owt
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