Widerspruch Inkasso Forderung

Person A hat nach einem Mahnschreiben ein Brief vom Inkasso Unternehmen bekommen. Die Hauptforderung hatte er bereits vor erhalt des Briefes überwiesen, jedoch lagen nur 1-2 Tage dazwischen und die Frist von Unternehmen wurde überschritten.

Person A hat sich schlau gemacht und der Forderung des Inkasso Unternehmen widersprochen. Dabei hat er der Auslagenpauschale von 10 Euro widersprochen und auf 5 Euro korrigiert sowie der Geschäftsgebühr von 1,1 widersprochen und auf 0,3 korrigiert. Das Ganze hat Person A schriftlich begründet und den geringeren Betrag an das Inkasso Unternehmen überwiesen. Bei der E-Mail an das Inkasso Unternehmen hat Person A seinen Widerspruch begründen und eine 3 Wochen Frist gesetzt, in der das Inkasso Unternehmen bestätigen sollte, dass es die Angelegenheit ruhen lässt oder weiterverfolgt, dann aber ebenfalls mit Begründung für ihre Forderung.
Diese E-Mail hat das Inkasso Unternehmen ignoriert und wieder ein standardisierten Textbaustein Brief mit Forderung des restlichen Geldes erhoben.

Wie soll Person A jetzt darauf reagieren?

Also Faktor 1,1 und 10 € kommen mir jetzt nicht unangemessen hoch vor.
Man müsste zwar die Hauptforderungshöhe kennen aber trotzdem.

Standard(Durchschnitt) wäre Faktor 1,3 und 25 € (oder max 20 % der Hauptforderung).

Man muss sich doch bei eigenmächtigen Kürzungen auch überlegen wie man weiter vorgehen will wenn die Gegenseite nicht darauf eingehen sollte !
ich weiß nicht ob man dir raten sollte zu zahlen oder das Risiko einzugehen auf einen Mahnbescheid/Klage zu warten.

MfG
duck313

Danke für deine Antwort, ich verstehe aber daran zwei Dinge nicht.

Wie kann 1,3 der Durchschnitt sein? Wenn es sich um kein Einschreiben einfacher Art handelt, dann ist eine Geschäftsgebühr von 0,5 bis 1,3 zulässig. Nur in ganz besonders schwierigen Fällen, wo z.B. der Adressant im Ausland wohnt und schwer auffindbar ist ist eine Geschäftsgebühr von über 1,3 überhaupt zulässig. Dabei muss auch explizit begründet werden, warum eine Geschäftsgebühr von 1,3 nicht ausreicht. Daher verstehe ich nicht wie das ein Durchschnittswert sein soll, wenn das doch maximal zulässige Wert ist.

10 Euro als Kommunikationspauschale ist in meinen Augen ziemlich viel, wenn man berücksichtigt das Person A mit besagten Inkasso nie im telefonischen Kontakt stand und auch bisher 2 Briefe erhalten hat, also 2x 70 Cent.

Dazu kommt, dass laut Verbraucherschutzzentrale 3/4 aller Inkassoforderunge zu hoch gegriffen sind. Ich frage mich also, ob das hier auch der Fall wäre, aufgrund deines Kommentars (nochmal danke dafür) kann ich das aber noch nicht nachvollziehen.

Hauptforderung sind 62 Euro

Vielen Dank

Nach meinen Infos darf die Inkassogebühr (nach der Gebührenordnung die auch Anwälte nutzen ) bis zum 2,5 fachen betragen.
Und der Durchschnitt der Fälle nimmt 1,3 fach.
Deshalb sagte ich ja, 1,1 fach wäre unterdurchschnittlich.

Und die Pauschalen sind mehr als das Porto !
10 € bei möglichen 62/100 x 20% = 12,40 < 10 €.

nehmen wird doch mal an, die Spanne von 0,5 - 1,3 wäre korrekt.
Warum setzt Du dann 0,5 an ?

Ärgerst Du dich inzwischen selbst, dass Du nicht rechtzeitig überwiesen hast ?

Soweit ich weiß stimmen dies 0,5 bis 2,5 nicht mehr. Das wurde vor einigen Jahren gekippt, weil Anwälte und Inkasso Büros gleichberechtigt sind und gleich ihre Leistungen geltende machen dürfen. Da Masseninkassos in der Vergangenheit sehr häufig viel zu hohe Geschäftsgebühren berechnet haben wurde dieser Gebühr mit dem Faktor 1,3 begrenzt. Falls ein Inkassogebühr darüber geht muss es dies schriftlich begründen, also warum der Aufwand überdurchschnitthoch hoch gewesen ist. Daher kann es sich, in meinen Augen, um keinen Durchschnitswert handeln.

Ich habe nicht 0,5 sonder 0,3 genommen. Das ist eine Geschäftsgebühr nach dem 2301 VV RVG bei einem Schreiben Einfacher Art. Dies würde, nach meinem Verständnis, auf ein automatisch erstelltes Textbaustein Erstschreiben eines Masseninkasso zutreffen.

Telekommunikationspauschale ist eine Deckelung, keine Empfehlung. Das ist maximal zulässig und keine Orientierung/Durschnittswert.

„Ärgerst Du dich inzwischen selbst, dass Du nicht rechtzeitig überwiesen hast ?“ Mir ging es hier um eine rechtliche Einschätzung, nicht um eine Bewertung. Bleibe bitte sachlich, dankeschön nochmal für deine Antwort!