Widerspruch kurablehnung

Meine Kur ist abgelehnt worden mit der Begründung es sind noch kein vier Jahre vergangen, sondern erst zwei Jahre. Aus med. Sicht sei dies noch nicht erforderlich.

Es sind jedoch erneut Beschwerden dazu gekommen.Bandscheibenvorfall und Diabetes Typ 2.

Wäre ein Widerspruch sinnvoll?

Hallo,
wenn tatsächlich neue und andere medizinische Gründe vorliegen dann kann nicht mehr unbedingt auf die Einhaltung der 4 Jahresfrist bestanden werden - Widerspruch ist da schon sinnvoll, allerdings klappt das nur dann, wenn auch die behandelnden Ärzte mitspielen.
Gruss
Czauderna