Widerspruch Mahnbescheid

Man erhält einen Mahnbescheid über 54,- Euro mit dem Text Gewerkschaftsbeitrag  bis 31.12.2013. Die Höhe des Rückstandes ist falsch, es sind nur 27,- Euro ( danach richten sich ja auch die zusätzlichen Kosten). Beim Gläubiger nachfragt, hat man geschrieben, dass es sich um die aktuellen Rückstände handelt ( also bis Zustellung des MB im März 14 ), aber man könnte es technisch nicht anders darstellen.  Lohnt jetzt ein Teilwiderspruch oder handelt man sich damit mehr Kosten ein?

Hallo,

ob es sich hier lohnt einen Teilwiderspruch einzulegen ist eine gute Frage:

Es ist erst einmal so, dass es keinen Gebührensprung gibt, ob nun die Hauptforderung 27 € oder 54 € beträgt. Denn bis zu einem Wert von 300 € ist die Gebührenhöhe gleich.

Wenn jetzt ein Teilwiderspruch wegen 27 € eingelegt wird, dann geht die Angelegenheit ins gerichtliche Verfahren. Und da stehen die Chancen natürlich 50:50. Sollte sich dann hier herausstellen, dass die Höhe der Hauptforderung stimmt, sind natürlich nicht nur die eigenen Kosten, sondern auch die Kosten des gegners zu tragen.

Am besten nochmals anrufen und nett nachfragen, ob es nicht möglich sei, eine Aufstellung über die Rückstände bis einschließlich März zukommen zu lassen. Dass dürfte ja eigentlich kein Problem sein. Je nach dem wann der Mahnbescheid zugestellt wurde und zur Vermeidung weiterer Kosten um kurzfristige Erledigung bitten, vielleicht sogar per Mail.

Aber auf der anderen Seite weiß man ja eigentlich auch selber, was man gezahlt hat und nicht

Danke für die Antwort. Meine Frage zielte aber auf das Datum ab, dass im Mahnbescheid genannt wurde. Dort heißt es : Hauptforderung bis 31.12.2013 beträgt 54,- Euro und das ist falsch. Die Hauptforderung beträgt bis 31.12.2013 nur noch 27,- Euro. Daher die Frage, ob ein Teilwiderspruch lohnt aufgrund des zu diesem Zeitpunkt falschen Rückstandes. Heute ist der Rückstand natürlich ein anderer, aber es geht ja um einen Betrag, der mit dem Mahnbescheid zum Zeitpunkt 31.12.2013 genannt wird.