Gegen einen Mahnbescheid hat der Schuldner fristgerecht Einspruch eingelegt, da die Forderung seiner Meinung nach unberechtigt war. Es folgte nun ein Schriftstück vom Amtsgericht XY, welches besagt, dass die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens nunmehr vorliegen würden und demgemäß der Rechtsstreit zur Durchführung an das Amtsgericht YZ abgegeben wurde.
es bedeutet, dass jetzt die Forderung eingeklagt werden kann. Bisher brauchte keiner der beiden etwas zu belegen oder zu begründen.
Geht der Gläubiger nun vor Gericht, müssen beide Seiten ihre Haltung begründen und Beweise vorlegen.
es bedeutet, dass jetzt die Forderung eingeklagt werden kann.
Bisher brauchte keiner der beiden etwas zu belegen oder zu
begründen.
Geht der Gläubiger nun vor Gericht, müssen beide Seiten ihre
Haltung begründen und Beweise vorlegen.
Nein, es bedeutet, dass der Gläubiger den Antrag auf Durchführung des Verfahrens gestellt und den Gerichtskostenvorschuss eingezahlt hat. Er muss jetzt nicht mehr „vor Gericht gehen“, die Sache ist „vor Gericht“. Richtig ist, dass er nun eine Begründung liefern muss, wenn er will, dass es weitergeht.