Widerspruch Mahnbescheid - abgabe des Verfahrens

Hallo,

was beudetet folgendes:

Gegen einen Mahnbescheid hat der Schuldner fristgerecht Einspruch eingelegt, da die Forderung seiner Meinung nach unberechtigt war. Es folgte nun ein Schriftstück vom Amtsgericht XY, welches besagt, dass die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens nunmehr vorliegen würden und demgemäß der Rechtsstreit zur Durchführung an das Amtsgericht YZ abgegeben wurde.

Was genau bedeutet dies nun?

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

es bedeutet, dass jetzt die Forderung eingeklagt werden kann. Bisher brauchte keiner der beiden etwas zu belegen oder zu begründen.
Geht der Gläubiger nun vor Gericht, müssen beide Seiten ihre Haltung begründen und Beweise vorlegen.

Gruß!

Horst

Guten Morgen!

es bedeutet, dass jetzt die Forderung eingeklagt werden kann.
Bisher brauchte keiner der beiden etwas zu belegen oder zu
begründen.
Geht der Gläubiger nun vor Gericht, müssen beide Seiten ihre
Haltung begründen und Beweise vorlegen.

Nein, es bedeutet, dass der Gläubiger den Antrag auf Durchführung des Verfahrens gestellt und den Gerichtskostenvorschuss eingezahlt hat. Er muss jetzt nicht mehr „vor Gericht gehen“, die Sache ist „vor Gericht“. Richtig ist, dass er nun eine Begründung liefern muss, wenn er will, dass es weitergeht.

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Eine Begründung heißt? Er muss seine Ansprüche belegen und die Gegenseite hat dann Möglichkeit hierzu Stellung zu nehmen?

ja genau das heißt es
Gruß
Martin

Die Anspruchsbegründung erfolgt in Form einer Klageschrift:

http://dejure.org/gesetze/ZPO/697.html

Im Grunde geht man jetzt so vor, als wäre noch keine Klage erhoben worden, und erhebt nun die Klage.