Hallo,
nehmen wir mal an, es wurde ein Mahnbescheid erstellt.
Der Schuldner hat durch einen Rechtsanwalt Widerspruch eingelegt.
Die Sache landet beim Amtsgericht, weil Gläubiger dies so in seinen Mahnbescheid angekreut, aber der Gläubiger reicht keine KLage ein, sondern zieht den Antrag auf Klage zurück-
Weil ihm vielleicht bekannt, dass dort nix zu holen.
Nun kann es doch sein, das der Anwalt des Schuldners Kosten in Rechnung stellt, für Widerspruch gegen MAhnbescheid und Verfahrensgebühr usw.
Was wäre wenn der Schuldner diese Kosten vom Gläubiger erstattet haben will ?
Es ist doch eigentlich so, das der Schuldner nur ein Kreuzchen beim Widerspruch machen muss und dafür keinen Rechtsanwalt braucht, sondern erst wenn es zu einer KLäge käme.
dann hat der Schuldner schlechte Karten.
Es gehört nämlich zum „allgemeinen Lebensrisiko“ Forderungen, selbst unberechtigte, abzuwehren.
Also, seine Ausgaben für den Anwalt muss man selbst zahlen.
MfG
duck313
Kommt drauf an:
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/KT2.html
„Der Beklagte kann jedoch durch einen Antrag an das Prozessgericht erwirken, dass ein Beschluss ergeht, nachdem der Kläger alle Kosten zu tragen hat.“
Hallo,
muss den das Gericht so einem Beschluß nachgeben.
und rein theoretisch
wie hoch wären die Kosten bei einem Gegenstandswert von 1236,00 €
wobei ich immer noch der Meinung bin, dass der Schuldner auf seine Kosten sitzen bleiben müßte,
da dieser ja die Kosten hochtreibt