Liebe/-r Experte/-in,
auf meinen Mahnbescheid hat der Schuldner ohne Begründung Widerspruch für die gesamte Forderung eingelegt.
Nun habe ich gehört, daß es vorgekommen sei, daß auch die gegnerische Partei nach der Verjährung das streitige Verfahren eingeleitet hat, um Anwaltskosten wieder zu bekommen. Das Gericht soll aufgrund der Verjährung der gegnerischen Klage statt gegeben haben - ?? Es bestünde so ein gewisser Zwang zum Weitermachen
Könnte es Probleme geben, wenn man die Hauptforderung in der Klage unterschreitet, um Kosten zu sparen (Anwaltzwang, das Mahngericht sagt, daß es möglich ist)oder begeht man vielleicht einen Formfehler, aufgrund dessen generell abgelehnt werden kann?
Freundliche Grüße und Dank - Sabine Müller