Hallo,
wie läuft ein Mahnverfahren ab?
Schritt 1 :Schulner zahlt nicht - gerichtlicher Mahnbescheid beantragen
Schritt 2 :Schuldner legt Widerspruch ein - streitiges Verfahren beantragen
Schritt 3 : Schuldner zahlt (2 Tage nach dem das streitige Verfahren beantragung wurde) - und nun?
Danke für eure Hilfe
Grüße
Anja
Hallo !
Dann lässt man das Verfahren wieder einstellen.
Die neu entstandenen Kosten,die noch nicht bezahlt wurden(konnte ja noch nicht,da nicht im Mahnbescheid genannt) muss man dann neu einfordern. Die schuldet der säumige Zahler doch auch noch und nur er hat es zu vertreten,daß die neuen Kosten angefallen sind,er war im Verzug.
Wieder mit Fristsetzung,ggf. neuer Bescheid und ggf. neues Gerichtsverfahren …
MfG
duck313
Guten Morgen!
Was reizt Dich eigentlich daran, hier immer und immer wieder kompletten Unsinn zu schreiben? Findest Du das okay, in einem Expertenforum Antworten zu geben, wenn Du absolut keine Ahnung hast? Die Fragesteller können das doch überhaupt nicht einschätzen.
2 „Gefällt mir“
Guten Morgen!
Man erklärt die Hauptsache für erledigt und beantragt, dem Schuldner die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Guten Tag,
Danke @ worldwidefab. War hilfreich!
@ Duck313 : Zahlbelegt liegt nach Widerspruch beim Schreiben dabei.Verfahren ist nach bezahlen beantragt.
Grüße
Anja