Widerspruch nach 18 Monaten noch nicht bearbeitet

Hallo,
man nehme an:
-Leistungen Zuschuß zu Krankenversicherung genehmigt für den Zeitraum 04-09. 2009

  • Rückforderung des Betrages im November 2010 durch die Arge
  • fristgerechter Widerspruch im November 2010 durch den Leistungsempfänger
  • Zahlungsaufforderung ohne vorherigen Bescheid im Mai 2012
  • Auf Anfrage bei der Arge: Bisher kein bescheid zum Widerspruch erstellt- wird jetzt bearbeitet
    Ist das rechtens?
    Vielen Dank
    C.W.

Hallo,

vielleicht schlicht und einfach ein menschliches Versagen, wie es überall und jedermann/-frau passieren kann? Ist Vergessen/Versagen „rechtens“?

Gruss, hemba

Hallo,

man nehme an:
-Leistungen Zuschuß zu Krankenversicherung genehmigt für den
Zeitraum 04-09. 2009

  • Rückforderung des Betrages im November 2010 durch die Arge
  • fristgerechter Widerspruch im November 2010 durch den
    Leistungsempfänger
  • Zahlungsaufforderung ohne vorherigen Bescheid im Mai 2012
  • Auf Anfrage bei der Arge: Bisher kein bescheid zum
    Widerspruch erstellt- wird jetzt bearbeitet

da hätte man schon vor einem Jahr zur Untätigkeitsklage greifen können. http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage#…

Gruß

osmodius