Hallo,
man nehme an:
-Leistungen Zuschuß zu Krankenversicherung genehmigt für den Zeitraum 04-09. 2009
- Rückforderung des Betrages im November 2010 durch die Arge
- fristgerechter Widerspruch im November 2010 durch den Leistungsempfänger
- Zahlungsaufforderung ohne vorherigen Bescheid im Mai 2012
- Auf Anfrage bei der Arge: Bisher kein bescheid zum Widerspruch erstellt- wird jetzt bearbeitet
Ist das rechtens?
Vielen Dank
C.W.
hemba
2
Hallo,
vielleicht schlicht und einfach ein menschliches Versagen, wie es überall und jedermann/-frau passieren kann? Ist Vergessen/Versagen „rechtens“?
Gruss, hemba
Hallo,
man nehme an:
-Leistungen Zuschuß zu Krankenversicherung genehmigt für den
Zeitraum 04-09. 2009
- Rückforderung des Betrages im November 2010 durch die Arge
- fristgerechter Widerspruch im November 2010 durch den
Leistungsempfänger
- Zahlungsaufforderung ohne vorherigen Bescheid im Mai 2012
- Auf Anfrage bei der Arge: Bisher kein bescheid zum
Widerspruch erstellt- wird jetzt bearbeitet
da hätte man schon vor einem Jahr zur Untätigkeitsklage greifen können. http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage#…
Gruß
osmodius