Hallo,
kleines Problem. Person x wurde im Internet auf einer Seite aufmerksam gemacht, in der sie ihre Lebenserwartung testen lassen kann und die Neugier hat gesiegt. Sie hat sich angemeldet mit allen relevanten Daten und diesen Test durchgeführt. Hinterher hat sie erfahren, dass damit aber Kosten entstanden sind in Höhe von 30 Euro + MwSt. Es war eigentlich offensichtlich zu erkennen, wenn man weiter nach unten gescrollt hätte. In den AGBs findet man diesen Zusatz jedoch ziemlich weit unten und bis zum Ende hat sie diese nicht gelesen.
Nun hat diese Person schnell reagiert und einen Widerspruch geschrieben:
OT:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerrufe hiermit ausdrücklich mein mit Ihnen eingegangenen Vertrag vom xxxx fristgerecht, da ich erst im Nachhinein bemerkt habe, dass Kosten entstehen. Das war zu Anfang nur schwer bzw. nicht ersichtlich für mich.
Ich werde keine Kosten übernehmen.
Ferner bitte ich um eine Bestätigung meines Widerrufes.
Also die Frist wurde gewährt, da es noch taggleich geschrieben wurde.
Jetzt kommt die Antwort in der steht:
OT:
Wir haben Ihre Beanstandung erhalten und erwidern hierauf wie folgt:
Sie haben sich nachweislich bei xxxx.de angemeldet,
der Start des Tests wurde über Ihre E-Mailadresse ausgelöst.
Ein Widerruf ist leider nicht mehr möglich,
sobald die Dienstleistung in Anspruch genommen wurde(TestStart wurde
aktiviert). Die Möglichkeit den Test vor der Aktivierung/Anlegung zu
widerrufen, haben Sie nicht genutzt, bitte beachten Sie die per Mail
angehängten AGB und Verbraucherinformationen, die Ihnen nachweislich
zugestellt worden sind.
Ebenfalls ist ein Widerruf nicht möglich, wenn die gesetzlich vorgeschriebene
Widerrufsfrist von einem Monat abgelaufen ist.
Schauen Sie bitte in die von Ihnen gelesenen und akzeptierten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.
Der Dienstleistungsvertrag ist rechtswirksam zu Stande gekommen.
Soweit Sie sich darauf berufen, aufgrund Verbraucherschutzrecht fehle es an wirksamen Zu-Stande-Kommen,
ist dem zu entgegnen, dass das Gesetz ausdrücklich den Vertragsschluss
über das Internet als Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr anerkennt.
Soweit sie sich im einzelnen darüber beschweren,
wir seien unseren verbraucherschutzrechtlichen Verpflichtungen nicht
nachgekommen, ist dies unzutreffend. Selbst verständlich wurden Sie über alle relevanten Parameter des Vertrages informiert,
so unter anderem auch darüber, dass ihnen ein Widerrufsrecht zusteht,
das allerdings dadurch wegfällt, wenn sie die Dienstleistungen sofort in Anspruch nehmen.
Ein rechtzeitiger Widerruf ist bei uns nicht eingegangen,
deswegen haben wir uns erlaubt haben unsere Rechnung zu erstellen,
dies in allen Wirtschaftsbreichen üblich und in den Teilnahmebedingungen, die Sie ausdrücklich akzeptiert haben, auch geregelt worden ist.
Ferner haben wir Ihnen die AGB und Verbraucherinformationen nachweislich bei Ihrer Anmeldung
zusätzlich per E-Mail übermittelt.
Auf der Anmeldeseite unten finden Sie die Preisangabe in hervorgehobener Form.
Auf diesen Kostenhinweis wurde zudem per Sternchenhinweis hingewiesen.
(Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *) vergl. BGHZ 139, 368
Dieser Betrag, der auch als inkl. Mehrwertsteuer gekennzeichnet ist,
wurde Ihnen auch in Rechnung gestellt.
Desweiteren ist ein Kostenhinweis in den AGB enthalten.
Bei Ihrer Bestellung haben Sie erklärt, dass sie die Teilnahmebedingungen
akzeptiert haben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein qualitativ hochwertiger
Lebenserwartungs-Test,
bei dem Sie eine individualisierte Auswertung und Analyse sowie eine Urkunde
bekommen,
keine Dienstleistung sein kann, die erfahrungsgemäß entgeltlos möglich ist.
Gratis erhalten aber haben Sie selbstverständlich die Anmeldung zur Teilnahme
am Gewinnspiel,
für dessen Ausgang wir Ihnen viel Erfolg wünschen.
Unter diesen Umständen können wir Ihre Einwendung nicht nachvollziehen.
Wir fordern Sie daher auf die Rechnung fristgerecht zu bezahlen, um weitere
Kosten zu vermeiden.
Jetzt ist die Frage: Kann das rechtens sein? Ist das so in Ordnung oder könnte man nochmals dagegen vorgehen? Wenn dies möglich ist, kennt jemand den passenden Paragraphen dafür?
Mit bestem Dank für die Antworten.
Bianca Petersilie
