Nabend „wer-weiss-was“
Nach wie viel Jahren kann man mit einer Verjährung rechnen, wenn man bisher keinen gerichtlichen Mahnbescheid gesendet hat?
Viele liebe Grüße
BennyOne
Nabend „wer-weiss-was“
Nach wie viel Jahren kann man mit einer Verjährung rechnen, wenn man bisher keinen gerichtlichen Mahnbescheid gesendet hat?
Viele liebe Grüße
BennyOne
wer weiß 
Hallo!
wenn man bisher keinen gerichtlichen Mahnbescheid gesendet hat?
Du meinst bestimmt
„wenn man bisher keinen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen hat“.
Nach wie viel Jahren kann man mit einer Verjährung rechnen
Also in § 195 BGB steht
„Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.“
(aus http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html)
Da du aber von einem gerichtlichen Mahnbescheid sprichst, hört es sich danach an, als wenn vorher schon Mahnungen gekommen wären.
Inwiefern sich dann die Verjährungszeit verschöbe, weiß ich nicht.
Um die Frage also ganz klären zu können, musst du den Fall etwas näher beschreiben.
Gruß
Paul