Hallo,
mal angenommen man erhält einen Bescheid vom Sozialamt und ist mit dessen Inhalt nicht einverstanden, würde also gerne Widerspruch einlegen. Nun weiß der jemand, dass genau diese Thematik irgendwann beim Bundessozialgericht verhandelt wird.
Kann derjenige Widespruch einlegen, auf den Verfahrensausgang vom BSG warten und dann der Bescheid evt. korrigiert werden ODER müsste derjenige erst klagen, dann die Klage aussetzen und auf Verfahrensausgang des BSG warten?
Danke und Gruß,
Fred
Kann derjenige Widespruch einlegen, auf den Verfahrensausgang
vom BSG warten und dann der Bescheid evt. korrigiert werden
ODER müsste derjenige erst klagen, dann die Klage aussetzen
und auf Verfahrensausgang des BSG warten?
Widerspruch sollte auf jeden Fall eingelegt werden, sonst wird der Bescheid bestandskräftig. Aber es ist nicht verboten, in seinem Widerspruch den Vorschlag zu unterbreiten, bis zum Ausgang des Verfahrens beim BSG zu warten. IdR lässt sich die Behörde darauf ein. Wenn nicht, führt an der Klage nichts vorbei.