Widerspruch oder nicht?

Hallo zusammen,

mal angenommen, jemand nutzt eine ganze Zeitlang ein kostenloses Portal zur Auftragsvermittlung und Kontaktgewinnung im Internet. Irgendwann kommt eine mail, darin steht, das das Angebot ab 01.05. nicht mehr kostenlos ist, sondern ab dann 79,00 Euro im Monat kostet. Wenn man das Angebot nicht nutzen möchte, soll man innerhalb vier Wochen nach Eingang der mail dieser Nutzung widersprechen.

Diese Frist wurde jetzt verpasst - kommt man trotzdem aus der Nr. raus? Ist es nicht vielmehr so, dass man einem kostenpflichtigen Angebot ausdrücklich zustimmen muss?

Danke für Eure Antworten und einen schönen Tag wünscht

Micha

Hallo,

Ist es nicht vielmehr so, dass man einem
kostenpflichtigen Angebot ausdrücklich zustimmen muss?

Sehe ich auch so.

Gruß

Anwar

Auftragsvermittlung? Kaufleute?
Hallo.

Hallo zusammen,
mal angenommen, jemand nutzt eine ganze Zeitlang ein
kostenloses Portal zur Auftragsvermittlung und
Kontaktgewinnung im Internet.

Also Auftragsvermittlung klingt nach Gewerbe/Freiberuf, eben unternehmerische Tätigkeit. So könnte das ein Portal ausschlißlich für Kaufleute sein.

Irgendwann kommt eine mail,
darin steht, das das Angebot ab 01.05. nicht mehr kostenlos
ist, sondern ab dann 79,00 Euro im Monat kostet. Wenn man das
Angebot nicht nutzen möchte, soll man innerhalb vier Wochen
nach Eingang der mail dieser Nutzung widersprechen.

Ja.

Diese Frist wurde jetzt verpasst - kommt man trotzdem aus der
Nr. raus? Ist es nicht vielmehr so, dass man einem
kostenpflichtigen Angebot ausdrücklich zustimmen muss?

Ist demnach Schweigen eine Zustimmung?
Nun, erstmal nicht. https://de.wikipedia.org/wiki/Schweigen_(Recht)
Aber es gibt Ausnnahmen!
Z.B. - Schweigen des Kaufmanns auf ein Angebot

Daher meine Frage: Ist das ein Kaufmann? Ist das ein Portal für Kaufleute? Letzteres liegt nahe.
Was wurde zwischen Anbieter (Portal) und Nutzer (Kaufmann?) vereinbart. Der Jemand musste sich bestimmt dort anmelden und damit den Nutzungsbestimmungen/AGB zugestimmt.

MfG

Moin

Hallo.

Hallo zusammen,
mal angenommen, jemand nutzt eine ganze Zeitlang ein
kostenloses Portal zur Auftragsvermittlung und
Kontaktgewinnung im Internet.

Also Auftragsvermittlung klingt nach Gewerbe/Freiberuf, eben
unternehmerische Tätigkeit. So könnte das ein Portal
ausschlißlich für Kaufleute sein.

Sachverhaltsbeugung

Irgendwann kommt eine mail,
darin steht, das das Angebot ab 01.05. nicht mehr kostenlos
ist, sondern ab dann 79,00 Euro im Monat kostet. Wenn man das
Angebot nicht nutzen möchte, soll man innerhalb vier Wochen
nach Eingang der mail dieser Nutzung widersprechen.

Ja.

Diese Frist wurde jetzt verpasst - kommt man trotzdem aus der
Nr. raus? Ist es nicht vielmehr so, dass man einem
kostenpflichtigen Angebot ausdrücklich zustimmen muss?

Ist demnach Schweigen eine Zustimmung?
Nun, erstmal nicht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schweigen_(Recht)
Aber es gibt Ausnnahmen!
Z.B. - Schweigen des Kaufmanns auf ein Angebot

Daher meine Frage: Ist das ein Kaufmann? Ist das ein Portal
für Kaufleute? Letzteres liegt nahe.

daher meine frage, wo siehst du den hier die voraussetzungen des hgb hier erfüllt? einfach mal ne überschrift lesen reicht da dicke nicht

Was wurde zwischen Anbieter (Portal) und Nutzer (Kaufmann?)
vereinbart. Der Jemand musste sich bestimmt dort anmelden und
damit den Nutzungsbestimmungen/AGB zugestimmt.

seit wann kann man solche Punkte in den AGB regeln? Das wäre mir aber neu. Eine Klausel wie, wir ändern alles war noch nicht möglich und einfach dem Vertrag durch Schweigen in den AGB so erheblich zu ändern ist schon mehr als falsch…

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