wenn man jetzt seine Steuererklärung macht, wird der Arbeitsweg ja erst ab dem 21. Kilometer als Werbungskosten vom Finanzamt angesehen.
Die Frage ist, wenn man trotzdem eine Steuerrückzahlung erhält und der Steuererklärung aber widerspricht (wegen den ersten 20 Kilometern)weil man eigentlich noch mehr erstattet bekommen müsste wegen der ersten 20 Kilometer, bekommt man dann erst mal gar kein Geld zurückerstattet bis der Widerspruch geklärt ist oder bekommt man die berechnete Steuererstattung und dann evtl. nach Klärung noch den Rest?
Sonst würde sich doch der Staat jetzt freuen, weil alle erst mal ihrer Steuererklärung widersprechen und evtl. noch Ewigkeiten bis zur endgültigen Klärung der Pendlerpauschale warten müssen.
Muss man überhaupt noch der Steuererklärung widersprechen wegen der Pendlerpauschale oder ist diese automatisch „vorläufig“ wegen der ungeklärten Pendlerpauschale.
die bescheide werden m.e. in diesem punkt vorläufig ergehen - insofern wird ein einspruch nicht nötig sein und die änderungen erfolgen u.u. zugunsten der stpfl. von amts wegen
Zur Zeit hat noch kein einziger Steuerbescheid über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer für 2007 die Finanzverwaltung verlassen. Das liegt u. a. auch an der Freigabe der jährlich anzupassenden Software von den jeweiligen Länderrechenzentren. Wie genau verfahren wird, kann man deshalb noch nicht sagen, es soll natürlich eine bundesweit einheitliche Regelung geben.
Wer sich bereits für 2007 im Aussetzungsverfahren einen Freibetrag hat eintragen lassen, da wäre es natürlich schlecht, wenn im Veranlagungsverfahren keine Aussetzung der Vollziehung gewährt werden würde.
Fazit: abwarten bis demnächst Anweisungen des BMF erfolgen.
ich habe gehört, dass es möglich sein soll, diese nicht angerechneten 20 km erstmal mit zu beanspruchen? Ist das dieses Aussetzungsverfahren von dem Ihr geschrieben habt?
Kann man da dann einfach einen selbst geschriebenen Brief beilegen oder gibt es dafür Formulare?