Widerspruch - teilabhilfebescheid

hallo,
folgende situation:

bauantrag - versagung - widerspruch (fristgemäß eingelegt) - teilabhilfebscheid der ausgangsbehörde - erneuter widerspruch gegen teilabhilfebescheid (leider verfristet) - abgabe der ausgangsbehörde an widerspruchsbehörde - die weisen WS zurück, wegen verfristung.

ist doch aber nur 2. WS verfristet (der von der teilabhilfe) der erste hat doch deswegen noch bestand und ist materiell zu prüfen!?
Oder?

oder hebt der teilabhilfebescheid den ausgangsbescheid (und damit den 1. WS) auf?
Nein, oder? Nach meinem einfachen jurist. verständnis jedenfalls nicht.

wäre schön wenn mir einer helfen könnte.

liebe grüße
veronika

Neuer Antrag geht auch, kostet noch mal Gebühren.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ja, ja schon…
ich weiß, aber darum geht’s ja nicht.

(ich wäre im übrigen nicht der antragsteller, sondern die ausgangsbehörde (wenn dieser Fall nicht vöööllig fiktiv wäre … siehe nutzungsbedingungen).)

ich würde trotzdem gerne rechtlich auseinandergefriemelt haben ob der verspätete WS auf den Teilabhilfebescheid auch dazu führt, das der fristgemäße WS auf den Ausgangsbescheid abgewiesen wird.

Danke
Veronika

Hallo Veronika,

folgende situation:

bauantrag - versagung - widerspruch (fristgemäß eingelegt) -
teilabhilfebscheid der ausgangsbehörde - erneuter widerspruch
gegen teilabhilfebescheid (leider verfristet) - abgabe der
ausgangsbehörde an widerspruchsbehörde - die weisen WS zurück,
wegen verfristung.

ist doch aber nur 2. WS verfristet (der von der teilabhilfe)
der erste hat doch deswegen noch bestand und ist materiell zu
prüfen!?
Oder?

oder hebt der teilabhilfebescheid den ausgangsbescheid (und
damit den 1. WS) auf?
Nein, oder? Nach meinem einfachen jurist. verständnis
jedenfalls nicht.

Ich würde trotzdem gerne rechtlich auseinandergefriemelt haben ob
der verspätete WS auf den Teilabhilfebescheid auch dazu führt, das
der fristgemäße WS auf den Ausgangsbescheid abgewiesen wird.

Also, wenn ich das richtig verstanden habe siehst Du ein Problem, wo
keines ist. Denn das von Dir beschriebene Prozedere ist ja
chronologisch. Gehen wir´s mal durch:

Der erste, fristgerechte WS auf den ablehnenden Ausgangsbescheid ist
zu prüfen (materiell rechtlich). Daraufhin: Teilabhilfebescheid. Der
gefällt, warum auch immer, nicht. Deshalb ergeht ein zweiter WS (=WS
II). Dieser ist jedoch verfristet eingelegt worden, laut Deinen
Angaben. Die Ausgangsbehörde weiss nicht, wie sie damit umgehen soll.
Also schiebt sie die Angelegenheit der Widerspruchsbehörde zu: guck
mal. Die erbarmen sich, prüfen und sagen: verfristet.

Moment mal: Du schreibst, Ausgangs- und WS-Behörde seien nicht
identsich. Um welches Verfahren handelt es sich denn da? Hat das
BauGB Sondervorschriften zum Thema WS-Behörde? Oder ist das ein
Fehler?..

Die Antworten auf Deine Fragen lauten also:
1.:

ist doch aber nur 2. WS verfristet (der von der teilabhilfe)
der erste hat doch deswegen noch bestand

Der WS ist ein Verwaltungsakt und hat damit solange Bestand, wie er
nicht nichtig ist, abgelaufen oder zurückgenommen.
Hier ist nichts davon ersichtlich, also: Bestand (+)

2.:

und ist materiell zu
prüfen!? Oder?

Das kommt drauf an, von wem und in welcher Phase des Verfahrens.
Woraufhin soll denn geprüft werden? Die WS-Behörde hat doch gesagt:
verfristet. Das nochmal prüfen??

3.: :Ich würde trotzdem gerne rechtlich auseinandergefriemelt haben
ob

der verspätete WS auf den Teilabhilfebescheid auch dazu führt, das
der fristgemäße WS auf den Ausgangsbescheid abgewiesen wird.

Nein. Das ist zeitlich vorher passiert bzw. im vorliegenden Fall
nicht passiert (vergl. Antwort zu 1.). Also: Bestand (+). Durch die
Abweisung des WS II als verfristet ergibt sich diesbezügllich nichts
anderes.

Bei Fragen mail mich an, gebe Dir dann meine icq-Nummer oder Tel.
Keine Lust, mir die Finger wund zu tippen :wink:

Gruß - Jaschiii

res iudicata
Hallo!

Müsste dieser neuerliche Antrag nicht wegen entschiedener Sache zurückgewiesen werden??

Gruß
Tom

Hallo Jaschiii,
darf ich noch mal zusammenfassen ob ich es verstanden hab:

erster WS geprüft und durch teilabhilfebescheid entschieden – WS gegen Teilabhilfe zu spät – Bauherr hat also pech gehabt

ja, aber kann denn das so sein?
Ist das nicht so:
Ausgangsbehörde (Stadt) schreibt abhilfebecsheide
WS-Behörde (Regierungspräsidium) schreibt WS-Becsheide

Ausgangsbehörde kann aber nur zum teil abhelfen, die restlichen punkte gehen zur WS-behörde zur entscheidung

NUR über die abgeholfenen punkte ergeht ein neuer bescheid, über den rest (nihtabgeholfene Punkte) hat doch die ausgangsbehörde gar nicht zu entscheiden und legt diese der WS-Behörde vpor.

Der 2. verfristete WS geht gegen den teilabhilfebescheid.

Das ändert doch nichts daran das die WS-Behörde noch über die offenen punkte aus dem 1. WS entscheiden muss. Sie kann doch nicht sagen: tut mir leid: zu spät

Oder?

veronika