Hallo,
ich habe eine Frage an euch bzgl. des UWG-Gesetzes.
Welche weiteren Schritte sollte man einleiten, wenn ein Unternehmen bereits mehrfach schriftlich dazu aufgefordert wurde, die telefonische Kontaktaufnahme zu unterlassen, sich aber nicht daran hält und täglich trotzdem mehrmals anruft und SMS schreibt?
Vielen Dank für hilfreiche Tipps und viele Grüße vom
Plaetzchen
falls wirklich ein tatbestand des UWG betroffen sein sollte (beachte: § 8 II UWG), ist zunächst zur abgabe einer strafbewehrten unterlassungserklärung aufzufordern. auch wenn es sich um eine „kann“-vorschrift handelt, wird ihr fehlen regelmäßig zur unzulässigkeit der klage führen.
aber auch außerhalb des UWG ist die aufforderung zur abgabe einer strafbewehrten unterlassungserklärung der unterlassungsklage vorzuziehen. es besteht jedenfalls die chance, dass dadurch ein prozess und damit zusammenhängend das vermögen und die nerven geschont werden.
Hi
wie wär’s mit nem Hinweis an die Bundesnetzagentur?