Widerspruch telekom rechnung

Einspruch gegen Telekom Rechnung

Angenommen jemand hätte Schwierigkeiten mit einer von der TK gekauften Anlage. Und hat diese Anlage mit dem Fehler auch aufgenommen das heißt das Blicken. Nach längerem Gesprächen mit der Telekom kommt es wird vermutet, dass die Anlage defekt ist. Nach der Frage was den für Kosten entstehen würen für den Kunde wurde gesagt nur wenn es am Gerät es Endverbraucher liegt muss bezahlt werden 60€. Er schickt einen Techniker ins Haus, weil die Leitungen vor Ort überprüft werden müssen. (In diesem Fall müsste die Leistung des Technikers nicht vom Kunden bezahlt werden)

Der Techniker kommt und stellt sofort fest: ein Kabel wurde vom Kunden falsch in die Anlage gesteckt, steckt das Kabel um misst die Leitungen nicht durch und die Telekom sendet eine Rechnung über 77€. Im Anschluß funktionierte wieder alles für eine weile. Am 03.02.10 viel wieder nur die ISDN-Verbindung (Internet funktioniert weiter) aus.

Nach einem weiteren Gespräch mit der Endgeräteprüfer und eine Prüfung dieser wurde gesagt die Telekom ist dafür zuständig und muss sich darum kümmern. Mehrfach wurde daraufhingewiesen das ein TK nicht erscheinen brauch um nicht wieder die Kosten aufgedrückt zubekommen lieber bleibt man ohne Anlage … Am 04.02. steht unangemeldt ein TK vor dem Kunden. Diesmal kam ein anderer Techniker, der meint es liege am Endgerät leider konnte man nicht sehen was der Techniker alles geprüft hat. Auf jedenfall nach dem dieser Weg war ging die Anlage wieder. Und jetzt kam eine Rechnung mit einem Posten vom 22.01 und gleich zwei Posten vom 04.02. zuzüglich 3Monteuren das ist doch nicht korrekt.

Die Anlage läuft immer noch. Und kann es sein das es doch an der Anlage der Telekom liegt sie diese nicht austauschen will … kann man auf einen Austausch bestehen? Weil die Probleme immer sind wenn diese nicht leuchtet.

Bringt ein Widerspruch etwas?

vielen Dank für die Hilfe

Hallo,
das hört sich recht kompliziert an. Grundsätzlich ist die Telekom für das Leitungsneztz bis zur ersten Dose zuständig (bei eigenem Haus bis zum Verteiler) Die Endgeräte, wenn diese gekauft wurden, gehörem dem Kunden und dieser ist dafür auch verantwortlich. Wenn der Kunde diese selbst installiert hat, so ist er auch dafür verantwortlich. Wenn dann ein Techniker kommt und die Störung behoben wurde, wird normalerweise ein Service- und Montagebericht erstellt und der Kunde bestätigt durch Unterschrift die Richtigkeit der erbrachten Leistung und muss diese auch zahlen. Wenn dann nochmals ein Fehler auftritt wird es schwierig. Sollte es sich nochmals um den gleichen Fehler handeln und nochmals ein Techniker vor Ort erscheinen, so sollte man bei einer erneuten Rechnung der Telekom den Sachverhalt erläutern und versuchen, dass die Rechnung storniert wird. Ich hoffe, die Aussage hat dir weitergeholfen.

hallo.

natürlich können sie gegen die rechnungen einspruch erheben.
ich weiß ja nicht wie alt die tk-anlage ist.
innerhalb von zwei jahren nach dem kauf haben sie gewährleistung und können die tk-anlage kostenfrei austauschen lassen.
mfg frank

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Hallo,

Ja aufjedenfall ersetzen lassen, da die Anlage nicht einwandfrei funktioniert.

Gruss

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Guten Tag Manti2975,

danke für Deine Frage und dem damit verundenen Vertrauen. Natürlich bringt es immer etwas, sich mit seinem Geschäftspartner zu unterhalten. Von einem weiteren Anruf bei der Hotline der Deutschen Telekom Kundenservice rate ich Dir ab. Kläre Dein Problem über den Postweg. Die Agenten in der Hotline sind sehr kurz getaktet. Bei Deinem Anliegen wird sicher schon eine Historie vorliegen. Der Zeitansatz für eine ordentliche Recherche ist da - aber nur bedingt. Eine schriftliche Anfrage bringt für beide Seiten mehr und hier geht es um gutes Geld - es lohnt sich also zu schreiben.

Ich bitte Dich um Verständnis, dass ich Dir mit den vorliegenden Antworten kein Anwalt Deines Problemes sein kann. Mir fehlen die Fakten. Zwischen den Zeilen lese ich die Chance auf Kulanz und mit der kann man bei der „Telekom“ oder T-Home oder DT Kundenservice immer rechnen.

Es ist sicher nicht üblich, aber wenn Du Dich unsicher fühlst helfe ich gerne, denn ich habe die Möglichkeit. Dafür darfst Du gerne meine private eMail nutzen „[email protected]“ - nein Kubicom ist in diesem Fall keine kommerzielle Adresse - das ist absolut privat - nur die Telekom wird zu oft schlechter dargestellt als sie es verdient hat, deshalb helfe ich da gerne im rechtlichen Rahmen.
VG Habichtfeder

Kann zum Telekomrecht keine Auskunft geben, da ich aus Österreich bin. In Österreich ist die Telekom nur bis zum Netzabschluss , in diesem Fall der ISDN NT Abschluss zuständigt. Für die Endgeräte gelten in Österreich bei Kauf einer TK Analge die gesetzlichen Gewährleistungeregelungen.

lg
Roland:

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Hallo,
es ist schwierig Dir mit Deiner Beschreibung der Ereignisse zu helfen, wenn Du den
2.Techniker ni bt gewuenscht hast musst Du au h nicht bezahlen. Aber ein Widerspruch wird
die T einfach ignorieren, am besten suchst Du Dir einen Fachhaendler der den Fehler
ermittelt und Dir bei der Kommunikation mit der T beisteht, geld kostet der aber auch. v
Viele Gruesse

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