Hallo,
bin alkoholkrank. habe einen gdb von 50. durch meine alkoholerkrankung wurde der gdb auf 50 erhöht, aber befristet. nun ist die alkoholerkrankung soweit fortgeschritten, dass ich eine inkomplementäre leberzirrhose habe und eine chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung habe. mein veränderungsantrag wurde mit dem Kommentar, dass es bei mir bei dem festgestellten Bescheid bleibe. Selbst die Befristung wurde nicht geändert. Macht es Sinn einen Widerspruch zu stellen, damit es ein unbefristetes verhältnis wird? für eure bemühungen besten dank im voraus.
Hallo,
leider kann ich dir nicht helfen. Ich kenne mich nur im Rentenrecht aus. Da spielt es allerdings keine Rolle, ob es „Sinn“ macht. Wenn du der Meinung bist, dass die Behörde falsch entschieden hat, was spricht dann dagegen, einen Widerspruch zu erheben? Beschreibe, wie die Entscheidung aus deiner Sicht „richtig“ wäre und warum dies so ist.
Viele Grüße von
Harald