Widerspruch von der DRV abgelehnt - was nun?

Hallo zusammen,

ich bin mittlerweile seit dem dem 01.06.2010 nach einem Burn-out und suizidalen Depressionen im Krankenstand.
Bereits damals wurde mir in der psychosomatischen Klinik erklärt, dass ich meinen derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben kann, da ein Rückfall hier nur eine Frage der Zeit sei.

Seit dem stationären Aufenthalt befinde ich mich in ambulanter Therapie. Auch meine Therapeutin und ebenso mein Hausarzt haben beide die Aussagen des Therapeuten der Klinik unterstützt.

Ende September 2011 habe ich bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Umschulung (Teilnahme am Arbeitsleben) gestellt, da ich liebend gerne wieder arbeiten würde, aber sicher nicht mehr in meinem „alten“ Beruf. Bereits bei Antragstellung habe ich ärztliche Berichte und eine Stellungnahme meiner Therapeutin dem Antrag beigelegt.

Anfang Dezember wurde schließlich mein Antrag abgelehnt und ich von Seiten der DRV als „berufsfähig“ eingestuft.

Darüber war ich mehr als aufgebracht, da hier von einer „Fachabteilung“ entschieden wurde, ohne mich persönlich anzuhören oder mich zu begutachten. Es wurden also die Meinungen von meinem Arzt und meiner Therapeutin von einer Person überstimmt, die mich noch nie gesehen oder gesprochen hat.

Darauf hab ich mich an den VDK gewannt und entsprechend Widerspruch eingelegt.

Ich wurde danach aufgefordert, einen Termin bei einem Gutachter (drei hatte ich zur Auswahl) wahrzunehmen. Dort wurden meine Gehirnströme gemessen und ich wurde körperlich untersucht. Es fand keinerlei Untersuchung im Hinblick auf meine eigentliche psychologische Erkrankung statt.

Heute (29.02.2012) erhielt ich nunmehr die Mitteilung, dass auch meinem Widerspruch nicht nachgekommen wird und ich durchaus in meinem derzeitigen Beruf (Consultant in einer Vertriebsorganisation) weiterarbeiten kann.

Aufgrund dieser Entscheidung stehe ich im Moment macht- und hilflos da. Ich weiß im Moment überhaupt nicht mehr weiter.

Was mich am meisten bedrückt ist die Tatsache, dass einem Bekannten, der den selben Beruf ausgeübt hat, parallel und zur gleichen Zeit die Umschulung auf anhieb gewährt wurde. Er hatte auch die selben Krankheitssymptome und die identische Behandlung hinter sich.

Von Seiten der DRV wurde mir lediglich mitgeteilt, ich könnte ja gegen die Ablehnung des Widerspruchs klagen, aber das kann sich bis zu 2 Jahre in die Länge ziehen.

Ich bin absolut ratlos und hoffe, dass mir hier jemand einen guten und vernünftigen Rat geben kann.

MfG,
ghankofer

Hallo!
Mir geht es exakt genauso! Ich habe innerhalb von 4 Wochen durch einen erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht fristgerecht Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erheben lassen. Diese kann, aber muß zunächst nicht näher begründet werden (sinnvoll ist es aber). Außerdem haben wir Einsicht in die der Entscheidung der DRV Bund zugrundeliegenden Akten beantragt und uns danach weiteren Nachtrag aufgrund der Aktenlage ausbedungen.
So konnten wir nun nochmal vorab Stellung gegenüber dem Sozialgericht dazu nehmen.
Wir begründen unsere Klage damit, daß die DRV ihren Ermessensspielraum fehlerhaft bzw. gar nicht ausgeübt hat, darüberhinaus auf alte, nicht mehr aktuelle Aktenlage entschieden und sich mit dem konkreten Sachverhalt überhaupt nicht beschäftigt hat.
Sondern nur pauschal in vorgebenen Satzblöcken auch den Widerspruch abgelehnt hat.
Mein Rechtsanwalt sieht den Ausgang der Klage „verhalten“ optimistisch! :smile:

Vorangegangen war eine 3 wöchige Berufsfindungs- und Erprobungsmaßnahme im BFW Hamburg, in dem ich für den von mir gewünschten Umschulungsberuf einen Notendurchschnitt von 1,7 erreichte. Außerdem hatte die DRV ebenfalls ein ärztliches neurologisches Gutachten in Auftrag gegeben.

Also, Klage lohnt sich, muß aber innerhalb von 4 Wochen fristgerecht eingelegt werden!

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Ich habe mittlerweile ebenfalls eine Sozialanwältin eingeschaltet, die zum Einen Klage vor dem Sozialgericht und zum Anderen eine einstweilige Verfügung beantragt, damit vorerst die Kosten für meine gewünschte Umschulung übernommen werden. Ich habe nun bereits von mehreren Seiten erfahren, daß die DRV Bund generell erstmal willkürlich Anträge und oftmals auch Widersprüche ablehnt.

Ende letzter Woche war ich bei einem Gutachter meiner Krankenkasse, der mich in seinem Gutachten für berufsunfähig erklärt hat und über den angelehnten Widerspruch der DRV nur unverständlich den Kopf schütteln konnte. Er hat mir ebenfalls zu einer Klage geraten.

Ich werde jetzt erstmal abwarten, was die einstweilige Verfügung bringt.

Gruß
ghankofer

Schätze, einstweilige Verfügung bringt nix.
Weiß nicht, ob es hier lt. AGB erlaubt ist, private emailadressen auszutauschen. Wenn ja, könnte ich unsere Argumentation in Auszügen ja mal rübermailen.

Hallo!

Ich schicke dir hier ein paar Auszüge aus meiner Klageschrift. Vielleicht hilft es dir ja.

Klageschrift:

Absender des Anwalts

vorab per Fax: Faxnummer

an das Sozialgericht Muster
Anschrift

Musterstadt, XX. 03.2012

(Aktenzeichen angeben)
Kläger ./. DRV Bund

Klage
des Herrn XY, in Muster Straße, Musterstadt,
-Kläger-

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte XY, Musterstraße, Musterort

gegen
die deutsche Rentenversicherung, Abteilung Rehabilitation, XY-Str., 10709 Berlin, zu Versicherungsnummer…
-Beklagte-
Gegenleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Kostenübernahme für die Weiterbildung zum (Wunschberuf einsetzen).
Im Namen und mit beigefügter Vollmacht des Klägers erhebende Klage und werden beantragen:
der Bescheid der Beklagten vom X. Ex. 02.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom (Datum einsetzen) wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, die Kosten des Klägers für eine Weiterbildung zum (Wunschberuf einsetzen)-nur äußerst hilfsweise: für eine andere geeignete Weiterbildung-zu übernehmen.

Begründung:
wir bitten das Gericht zunächst, der Beklagten aufzugeben, dem Kläger Akteneinsicht über unser Büro zu gewähren, der eine Einsicht vor Klageerhebung realistisch nicht mehr durchzuführen war.

Darüberhinaus begründen wir wie folgt:

der Bescheid vom (Datum einsetzen) in Form des Widerspruchsbescheids vom (Datum einsetzen) ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten.

Der Kläger beantragte Genehmigung zu Weiterbildung als (Wunschberuf einsetzen). Dies verweigert die Beklagte, insbesondere auf Hinweis auf (Grund einsetzen). Dies verweigert die Beklagte, insbesondere unter Hinweis auf (Grund einsetzen).

Tatsächlich liegt ein Anspruch auf Weiterbildung zum (Wunschberuf einsetzen) vor. Die Beklagte hat insoweit ihr Ermessen gänzlich fehlerhaft beziehungsweise gar nicht ausgeübt.

Im einzelnen:

I.
(Berufungstätigkeit nennen)

Seit (Datum) besteht bei dem Kläger Arbeitsunfähigkeit, im wesentlichen aufgrund einer (Krankheiten), (je nach Sachlage) therapiert wurde.

(So zumindest bei mir) und dieser Erkrankung bewilligte die Beklagte mit Bescheid vom Datum Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach
(Bescheid vom Datum, Anlage eins).

Usw., usw…

Neues Schreiben nach Kenntnisnahme der Aktenlage sieht wie folgt aus:

in dem Rechtsstreit Kläger gegen DRV Bund Aktenzeichen übersenden wir zunächst die Entbindungserklärung von der Schweigepflicht sowie die weitere medizinische Selbstauskunft des Klägers.

Darüber hinaus ergänzen wir die erfolgte Begründung noch wie folgt:
aus dem Inhalt des Widerspruchsbescheids ergibt sich nach erfolgter Akteneinsicht, dass die Beklagte gar nicht auf die wesentlichen Umstände des vorliegenden falls eingeht, sondern pauschal ablehnen. Soweit Anknüpfungspunkte verwendet werden, beziehen sich diese auch nicht mehr aktuelle Sachverhalte, sondern rekurrieren auf…

entgegen den Ausführungen im Widerspruchsbescheid ist angestrebtes Berufsbild des …
Zum entsprechenden Berufsprofil ist in der Klagebegründung bereits ausführlich vorgetragen worden.

Sollte die Beklagte also bei ihrer Auffassung bleiben,…

Näheres dazu bei Interesse (bitte melden)
Gruß gewusst-wie

sorry, hab´s erst jetzt gelesen, ich hoffe, Dein Problem hat sich zwischenzeitlich erledigt.

Gruß,
Rainer