Hallo,
ich brauche ganz dringend einen Rat, es geht darum ich habe meine alte wohnung gekündigt zum 28.02.2013 im november 2012. da ich schwierigeiten mit dem bafögamt hatte bekam ich auf meine fristgerechte kündigung prompt die fristlose wegen zahlungsverzug. als ich diese im briefasten hatte kam den nächsten tag mein bafög habe meine mietrückstände bezahlt. man sagte mir die fristlose kündigung hinfällig sei da ich es binnen der zeit in der ich ausziehen müsse bezahlt habe. nun hatte ich mir eine neue wohnung angeschaut und brauchte jetzt eine vorvermieterbescheinigung als diese kam, fiel ich vom glauben ab es stand drin das ich noch altschulden hätte von 520 euro(diese habe ich jetzt auch beglichen) zusätzlich wollten sie die 420 euro kaution nocheinmal haben.(bin während einer vermieteraktion eingezogen dort wurde mir die kaution unterlassen, gebunden an einem 2 jahres mietvertrag(läuft am 28.2. aus) da sie meine alt sculden auf mein neues konto gebucht hatten stand da jetzt ja noch ein betrag offen (jetzt aber beglichen)desweiteren stand die fristlose kündigung in meinem schreiben drin. ich war damit bei einer rechtsberatung und diese sagten ich solle ein schreiben aufsetzten.
jetzt meine frage kann mir irgendjemand bei der formulierung des schreibens helfen ich habe keine ahnung wie soetwas geschrieben wird.
was Du da geschrieben hast, ist eine recht komplexe Angelegenheit mit wohl vielen Einzeldaten. Du solltest das zuerst einmal richtig ordnen, ich meine nach Daten. Z.B. welche Mietrückstände haben bestanden, zu welchem Zeitpunkt wurden diese Angemahnt, wann wurden sie beglichen, welche Schreiben sind zwischen den einzelnen Daten eingegangen. Wenn Du da eine richtige Übersicht geschaffen hast, kannst Du wohl problemlos ein Schreiben formulieren, in dem Du das alles nacheinander abarbeitest. Mit so einer Übersicht kannst Du aber auch mal ein Gespräch mit Deinem Vermieter suchen/führen um dann vielleicht ein positives Mieterzeugnis zu bekommen.
Wie gesagt, mein Rat, ordnen und ein Gespräch führen.
leider bin ich auch keine gute schreiberin. wenn man mal mit der miete in verzug ist, ist das noch kein grund für eine fristlose kündigung. sprich doch mal mit deinem exvermieter.
sorry
lg
maria
dumm gelaufen … scheint mir aber im gro alles ok, nur haben sich die fristen ungeschickt überschnitten.
Es scheint sich bei deinem jetzigen Vermieter um eine Wohungsbaugesellschaft oder ein Studentenwerk zu handeln? Das lässt bestimmt bereinigen.
a) Geh direkt zu deinem Vermieter, stell die Situation vor Ort da und lass die eine aktuelle Beschiniegung für deinen neuen Vermieter ausstellen. Da arbeiten meisst recht freundliche Frauen.
b) geh zu deinem Asta, Studienbertung etc. die Helfen dir sicher bei der Formulierung.
Um den Sachverhalt nachvollziehen zu können, sollte dein Schreiben mit den spezifischen Daten versehen sein. Das ist Online schwer und schriftlich auch aufwendig. Der mündliche Vorort Termin oder per Tel wird dich schneller vorranbringen. Die Zeit drängt und hast es flinker vom Hals.
also wenn ich das richtig verstehe, ist Dein Problem jetzt die negative Vermieterbescheinigung zum Einen. So, wenn Du die bei Austellung der Bescheinigung offenen 520,00 Euro mittlerweile gezahlt hast, dürften die bei Neuaustellung ja nicht wieder erscheinen. Die Kaution von 420,00 Euro ist Dir erlassen worden, schreibst Du - unter der Bedingung, dass Du zwei Jahre in dieser Wohnung wohnst. Diese zwei Jahre hast Du doch nach Ende der Mietzeit voll, also musst Du die Kaution auch nicht zahlen. Gibts diese Vereinbarung schriftlich? Falls nicht, hast Du ein Problem.
Die fristlose Kündigung ist meines Erachtens nach unzulässig, dagegen würde ich mit folgendem Text protestieren:
Hiermit widerspreche ich Ihrer fristlosen Kündigung, maßgebend ist die Kündigung meinerseits zum 28.02.2013.
Warum hilft die Rechtsberatung Dir nicht, ein Schreiben aufzusetzen?
Eine „Vorvermieterbescheinigung“ zu einem Zeitpunkt anfordern, zu der man in Zahlungsrückstand ist, das ist natürlich äußerst ungeschickt.
Auch sind „Schwierigkeiten mit dem Bafög-Amt“ kein Grund, die Miete nicht zu zahlen. Rechtzeitige Kommunikation mit dem Noch-Vermieter hätte das sicherlich beiden Seiten unnötigen Zeitaufwand und Verärgerung erspart. Das vielleicht als Tipp für die Zukunft
Ob Anspruch auf Ausstellung einer neuen „Vorvermieterbescheinigung“ besteht (falls diese zum Anfragezeitpunkt sachlich korrekt war - d.h. wenn da noch der Zahlungsrückstand vorlag), das kann ich nicht sagen.
Ansonsten eben einfach den Sachverhalt schildern - so wie hier für die Anfrage getan.