Widerspruch vorvermieterbescheinigung

Hallo,
ich brauche ganz dringend einen Rat, es geht darum ich habe meine alte wohnung gekündigt zum 28.02.2013 im november 2012. da ich schwierigeiten mit dem bafögamt hatte bekam ich auf meine fristgerechte kündigung prompt die fristlose wegen zahlungsverzug. als ich diese im briefasten hatte kam den nächsten tag mein bafög habe meine mietrückstände bezahlt. man sagte mir die fristlose kündigung hinfällig sei da ich es binnen der zeit in der ich ausziehen müsse bezahlt habe. nun hatte ich mir eine neue wohnung angeschaut und brauchte jetzt eine vorvermieterbescheinigung als diese kam, fiel ich vom glauben ab es stand drin das ich noch altschulden hätte von 520 euro(diese habe ich jetzt auch beglichen) zusätzlich wollten sie die 420 euro kaution nocheinmal haben.(bin während einer vermieteraktion eingezogen dort wurde mir die kaution unterlassen, gebunden an einem 2 jahres mietvertrag(läuft am 28.2. aus) da sie meine alt sculden auf mein neues konto gebucht hatten stand da jetzt ja noch ein betrag offen (jetzt aber beglichen)desweiteren stand die fristlose kündigung in meinem schreiben drin. ich war damit bei einer rechtsberatung und diese sagten ich solle ein schreiben aufsetzten.
jetzt meine frage kann mir irgendjemand bei der formulierung des schreibens helfen ich habe keine ahnung wie soetwas geschrieben wird.

danke im vorraus

Um das wasserdicht zu formulieren, solltest du dich an einen Anwalt des örtich Mitervereins wenden.

good luck

Hallo Hasenbussy,

was Du da geschrieben hast, ist eine recht komplexe Angelegenheit mit wohl vielen Einzeldaten. Du solltest das zuerst einmal richtig ordnen, ich meine nach Daten. Z.B. welche Mietrückstände haben bestanden, zu welchem Zeitpunkt wurden diese Angemahnt, wann wurden sie beglichen, welche Schreiben sind zwischen den einzelnen Daten eingegangen. Wenn Du da eine richtige Übersicht geschaffen hast, kannst Du wohl problemlos ein Schreiben formulieren, in dem Du das alles nacheinander abarbeitest. Mit so einer Übersicht kannst Du aber auch mal ein Gespräch mit Deinem Vermieter suchen/führen um dann vielleicht ein positives Mieterzeugnis zu bekommen.
Wie gesagt, mein Rat, ordnen und ein Gespräch führen.

Viel Glück dabei und beste Grüße, Hubert Steiger.

Hallo,

Leider kann Ihren Schilderungen nicht folgen u daher auch keinen Rat geben. Was ist eine Vermieteraktion? Wieso keine Kaution?

Sicherlich kann Ihnen die Rechtsberatung mehr helfen.

Lieben Gruss

mitredenwill

Tut mir leid, hier kann vermutlich nur ein Anwalt oder ein Mieterverein helfen.
Gruß
Mik-Lohfelden

leider bin ich auch keine gute schreiberin. wenn man mal mit der miete in verzug ist, ist das noch kein grund für eine fristlose kündigung. sprich doch mal mit deinem exvermieter.
sorry
lg
maria

ne das dürfen wir ehrenamtlichen nicht

Ciao Hasenbussy,

dumm gelaufen … scheint mir aber im gro alles ok, nur haben sich die fristen ungeschickt überschnitten.

Es scheint sich bei deinem jetzigen Vermieter um eine Wohungsbaugesellschaft oder ein Studentenwerk zu handeln? Das lässt bestimmt bereinigen.

a) Geh direkt zu deinem Vermieter, stell die Situation vor Ort da und lass die eine aktuelle Beschiniegung für deinen neuen Vermieter ausstellen. Da arbeiten meisst recht freundliche Frauen.

b) geh zu deinem Asta, Studienbertung etc. die Helfen dir sicher bei der Formulierung.

Um den Sachverhalt nachvollziehen zu können, sollte dein Schreiben mit den spezifischen Daten versehen sein. Das ist Online schwer und schriftlich auch aufwendig. Der mündliche Vorort Termin oder per Tel wird dich schneller vorranbringen. Die Zeit drängt und hast es flinker vom Hals.

Viel Erfolg!
cumar

Guten Morgen,

also wenn ich das richtig verstehe, ist Dein Problem jetzt die negative Vermieterbescheinigung zum Einen. So, wenn Du die bei Austellung der Bescheinigung offenen 520,00 Euro mittlerweile gezahlt hast, dürften die bei Neuaustellung ja nicht wieder erscheinen. Die Kaution von 420,00 Euro ist Dir erlassen worden, schreibst Du - unter der Bedingung, dass Du zwei Jahre in dieser Wohnung wohnst. Diese zwei Jahre hast Du doch nach Ende der Mietzeit voll, also musst Du die Kaution auch nicht zahlen. Gibts diese Vereinbarung schriftlich? Falls nicht, hast Du ein Problem.

Die fristlose Kündigung ist meines Erachtens nach unzulässig, dagegen würde ich mit folgendem Text protestieren:

Hiermit widerspreche ich Ihrer fristlosen Kündigung, maßgebend ist die Kündigung meinerseits zum 28.02.2013.

Warum hilft die Rechtsberatung Dir nicht, ein Schreiben aufzusetzen?

Alles Gute

Micha

Ich bin momentan nicht in der Lage ihre Frage zur beantworten, da ich krank bin.

Reichlich kompliziert, da hätte am besten die Rechtsberatung gleich formuliert.
Sorry pete88

Eine „Vorvermieterbescheinigung“ zu einem Zeitpunkt anfordern, zu der man in Zahlungsrückstand ist, das ist natürlich äußerst ungeschickt.

Auch sind „Schwierigkeiten mit dem Bafög-Amt“ kein Grund, die Miete nicht zu zahlen. Rechtzeitige Kommunikation mit dem Noch-Vermieter hätte das sicherlich beiden Seiten unnötigen Zeitaufwand und Verärgerung erspart. Das vielleicht als Tipp für die Zukunft :wink:

Ob Anspruch auf Ausstellung einer neuen „Vorvermieterbescheinigung“ besteht (falls diese zum Anfragezeitpunkt sachlich korrekt war - d.h. wenn da noch der Zahlungsrückstand vorlag), das kann ich nicht sagen.

Ansonsten eben einfach den Sachverhalt schildern - so wie hier für die Anfrage getan.

hallo,

tut mir leid, da kann ich nicht helfen
Gruß
elfriede

Tut mir Leid, das muß jemand mit rechtlichen Kenntnissen formulieren. Kann leider nicht helfen.
MfG