Hallo an alle,
Person X… hat gegen einen Widerspruch letztes Jahr eingelegt ca. 15.11.2009 (Grundsicherung)aber dieser wurde als unzulässig abgelehnt. Begründung= der Widerspruch sei erst am 23.11.eingegangen und außerhalb der Widerspruchfrist´´…Das stimmt aber nicht das Schreiben wurde rechtzeitig abgesendet, wenn das Amt das Schreiben später erhällt´´ da kann Person X… doch nichts dafür? Der Widerspruch wurde rechtzeitig abgesandt Einschreiben… Wie sieht es rein rechtlich aus? Wenn das Amt die Briefe später´´ bekommt´´ es lag doch innerhalb der Frist?
Gruß
D
Wichtig ist das Datum des Einschreibebriefes.Wann er den wiederspruch erhält, ist nicht maßgebend,nur der Poststempel zählt.
Danke, das ganze Irritiert etwas weil das Amt behauptet das Schreiben 1 Tag nach(!) Ablauf der Frist erhalten zu haben… Aber laut unserem Poststempel bzw Quittung /Rückschein wurde der ca 5 Tage vorher abgeschickt…
Danke für deinen BEITRAG jetzt geht nur noch Klagen…Aber wie ohne Anwalt?
Gruß
D.
Wichtig ist das Datum des Einschreibebriefes.Wann er den
wiederspruch erhält, ist nicht maßgebend,nur der Poststempel
zählt.
Ob die Widerspruchsfrist versäumt wurde oder nicht, ist bei Grundsicherung völlig wurscht! Nach § 44 SGB X ist ein R E C H T S W I D R I G E R Verwaltungsakt (Bescheid) auch nachdem er unanfechtbar geworden ist - also die Widerspruchsfrist abgelaufen ist - für den Zeitraum von maximal 4 Jahren rückwirkend aufzuheben.
Also dem Amt antworten und darum bitten, den Widerspruch als Antrag nach § 44 SGB X zu werten, wenn sie schon den Widerspruch nicht bearbeiten wollen. Dann müssen sie eine neue Entscheidung treffen. Aufgrund der verstrichenen Zeit würde ich um Beschleunigung bitten und auch gleich mit Anwalt drohen.
Viel Glück
Danke für deinen Beitrag.
Das Amt hat geschrieben das man dagegen 1 Monat Zeit hat Klage einzureichen. Man hätte die Widerspruchsfrist um 1 Tag(!) verfehlt.
Irgendwie passt das alles nicht zusammen…
Kann man da noch diesen §44 SGB X stellen?
Da steht nur noch Klage einreichen? Das Irritiert etwas.
Danke für Ihren Beitrag.
Gruß
D.
Hallo,
wenn Person x den Einschreibebeleg hat, dürfte es kein
Problem sein. Widerspruch gegen den Widerspruch
einlegen,
Gruß unwissen
Hallo an alle,
Person X… hat gegen einen Widerspruch letztes Jahr
eingelegt
ca. 15.11.2009 (Grundsicherung)aber dieser wurde als
unzulässig abgelehnt. Begründung= der Widerspruch sei
erst am
23.11.eingegangen und außerhalb der Widerspruchfrist
´´…Das
stimmt aber nicht das Schreiben wurde rechtzeitig
abgesendet,
wenn das Amt das Schreiben später erhällt´´ da kann
Person X…
doch nichts dafür? Der Widerspruch wurde rechtzeitig
abgesandt
Einschreiben… Wie sieht es rein rechtlich aus? Wenn
das Amt
die Briefe später´´ bekommt´´ es lag doch innerhalb
der Frist?
Gruß
D
Natürlich irritiert das etwas. Das Amt wird doch einen Teufel tun, Euch darauf hinzuweisen, dass es ja noch die Möglichkeit gibt, einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu stellen. Wie gesagt, diesen Antrag kann man innerhalb von 4 Jahren stellen, und das Amt muss daraufhin seine Entscheidung erneut überprüfen.
Der Bescheid auf diesen Antrag muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen. Verstreicht diese Frist ohne Entscheidung des Amtes: sofort zum Rechtsanwalt und Untätigkeitsklage einlegen. Das Amt muss den Anwalt bezahlen. Nach 3 Monaten muss IMMER eine Entscheidung auf Anträge vorliegen.
Auch wenns die Kollegen aufm Amt ärgern wird, Euch wünsch ich viel Glück.
St.
Hallo
danke für deinen Beitrag, Beleg/Rückantwortschein ist vorhanden. Es geht darum das wegen 1 Tag das Amt sagt die Widerspruchsfrist sei abgelaufen und es besteht nicht(!) die Mögl. erneut Widerspruch zu stellen, jetzt kann nur noch geklagt werden (gelber Brief)…
Frage war wie sieht es rein §§ aus, wenn man 6 Tage vor Ablauf der Frist den Brief sendet?
Gruß
D.
Hallo,
wenn Person x den Einschreibebeleg hat, dürfte es kein
Problem sein. Widerspruch gegen den Widerspruch
einlegen,
Gruß unwissen
Hallo an alle,
Person X… hat gegen einen Widerspruch letztes Jahr
eingelegt
ca. 15.11.2009 (Grundsicherung)aber dieser wurde als
unzulässig abgelehnt. Begründung= der Widerspruch sei
erst am
23.11.eingegangen und außerhalb der Widerspruchfrist
´´…Das
stimmt aber nicht das Schreiben wurde rechtzeitig
abgesendet,
wenn das Amt das Schreiben später erhällt´´ da kann
Person X…
doch nichts dafür? Der Widerspruch wurde rechtzeitig
abgesandt
Einschreiben… Wie sieht es rein rechtlich aus? Wenn
das Amt
die Briefe später´´ bekommt´´ es lag doch innerhalb
der Frist?
Gruß
D
Hallo,
danke. Laut Brief besteht nur die Mögl. gegen den Gelben Brief zu klagen…
Danke
Gruß
D
(Tja,
dann sollte Person X vielleicht zur Rechtsstelle des
Amtes gehen (Einschreibebeleg mit nehmen). Oder zu
einer öffentlichen Rechtsauskunft - Das sollte sie
schnell machen. Als nächstes müß müsste sie sich
überlegen, Klage beim Verwaltungsgericht einzulegen. 8Muß
innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruchbescheid
erfolgen).
Ansonsten, einfach noch einmal einen Antrag stellen,
dann gibt es aber natürlich rückwirkend kein Geld.
Gruß U
Hallo an alle,
Person X… hat gegen einen Widerspruch letztes Jahr
eingelegt
ca. 15.11.2009 (Grundsicherung)aber dieser wurde als
unzulässig abgelehnt. Begründung= der Widerspruch sei
erst am
23.11.eingegangen und außerhalb der Widerspruchfrist
´´…Das
stimmt aber nicht das Schreiben wurde rechtzeitig
abgesendet,
wenn das Amt das Schreiben später erhällt´´ da kann
Person X…
doch nichts dafür? Der Widerspruch wurde rechtzeitig
abgesandt
Einschreiben… Wie sieht es rein rechtlich aus? Wenn
das Amt
die Briefe später´´ bekommt´´ es lag doch innerhalb
der Frist?
Gruß
D