ich beabsichtige Widerspruch zu meinem Arbeitszeugnis einzulegen, da in der Tätigkeitsbeschreibung m.E. wesentliche Teile fehlen. Wie macht man es richtig? Zum Anwalt gehen und der Sache damit etwas Nachdruck verleihen oder einen sachlichen Brief an den ehem. Arbeitgeber? Wer hat Erfahrungen damit?
Grundsätzlich würd ich mal mit deiner alten Firma reden. Bei weiten nicht alle Dienstgeber haben eine Ahnung von der Ausstellung eines Dienstzeugnisses und meinen es nicht böse.
Beispiel: Ich hab mich vor ca. 10 Jahren von meinem Dienstgeber in beiderseitigen Einverständnis getrennt und danach einige Kurse belegt. Dort erfuhr ich, daß mein Dienstzeugnis nicht optimal formuliert ist. Daraufhin formulierte ich mein Zeugnis selbst, schickte es zur alten Firma und dort wurde es wortgleich abgeschrieben und unterfertigt.
Motto: Immer zuerst mal im Guten probieren. Falls das nicht hilft??? Dann wirds schwierig. Es ist, zumindest in Österreich, nur verboten direkt negatives anzuführen. Wenn deine Firma sich weigert ein ausführliches Zeugnis auszustellen sehe ich meiner Meinung nach wenige Möglichkeiten dies rechtlich einzuklagen.
Genausowenig wie ich Schulnoten einklagen kann.