Angenommen jemand wurde als stellvertretendes Mitglied in den Wahlausschuss (nicht zu verwechseln mit dem Wahlvorstand am Wahlsonntag!) berufen, soll an 2 Sitzungen teilnehmen und derjenige, Ehrenamt hin oder her, hat absolut keine Lust dazu , weil das Thema ihn überhaupt nicht interessiert. Wie könnte derjenige seine Ablehnung am stichhaltigsten begründen, um damit jetzt und auch in Folgezeiten vor solchen unliebsamen Zwangsehrenämtern geschützt zu sein? Stimmt es, dass man nach § 9 Bundeswahlgesetz ein Widerspruchsrecht zur Verwendung der Daten zum Zwecke der Berufung in den Wahlvorstand hat und gilt der Paragraph auch für den Wahlausschuss? Wie könnte derjenige um diese „Pflichteinladung“ herumkommen???
Hallo,
Bei den meisten Wahlen werden die Leute, die zur Wahl stehen nicht für Wahlehrenämter herangezogen, bzw. dürfen gar nicht herangezogen werden. Also selbst kandidieren.
hat absolut keine Lust dazu
Wenn man keinen wichtigeren Grund vorbringt, kann man es gleich lassen einen Widerspruch zu formulieren. Ich habe auch keine Lust Steuern zu zahlen, das Finanzamt kümmert das aber nicht.
Cu Rene
Hallo !
Zur Info,auch ich bin in Niedersachsen für gleiche Funktion berufen worden.
In dem Schreiben steht drin,man ist verpflichtet dazu und kann nur aus WICHTIGEM Grund ablehnen.
Wichtiger Grund ist z.B.(Liste steht im Schreiben drin !) :
Mitglieder des Bundestages,Landtages oder Landesregierung;
Öffentlicher Dienst,wenn man mit der Wahl irgendwie dienstlich zu tun hätte;
Über 65 Jahre alt;
Fürsorge für Familie dadurch erschwert wäre;
dringend berufliche Gründe;
Krankheit oder Gebrechen;
Abwesenheit aus zwingendem Grund am Wahltag;
weiter,wenn man selbst sich für ein Mandat bei diser Wahl bewirbt;
Unsere Demokratie und die Durchführung von Wahlen steht und fällt mit der Bereitschaft der Bürger auch diese Wahlehrenämter auszuführen.
Und eine Berufung in den Wahlausschuss (2 Sitzungen vor und nach der Wahl,je ca. 20-30 Minuten am Abend),dazu je ein Sitzungsgeld von 20€
als kleine Entschädigung,ist das schon zuviel Mitarbeit für unsere Demokratie ?
Es können nicht immer alles „die anderen“ machen,die Demokratie lebt von der Mitarbeit der Bürger. Sie sind die Demokratie !
Und „Verstehen“ muß man von der Sache rein gar nichts,es ist eine Überwachungsfunktion der Rechtmäßigkeit der Wahlvorbereitung und später des Wahlergebnisses.
Auch ein Schöffe als Laienrichter muß vom Recht und dessen Auslegung nichts verstehen,hier ist sogar die Unvoreingenommenheit,ja sogar der „gesunde Menschenverstand“ gefragt.
Das wäre nämlich auch ein Ehrenamt,das man auch nur unter Einschränkungen ablehnen kann.
MfG
duck313
Und „Verstehen“ muß man von der Sache rein gar nichts,es ist eine Überwachungsfunktion der Rechtmäßigkeit der Wahlvorbereitung und später des Wahlergebnisses.
Das ist unter anderem der Grund, warum dieser Jemand den Sinn des Ganzen anzweifelt…
Kein Sachverständnis - keine Kontrollmöglichkeit über die Rechtmäßigkeit des Vorganges…
Hallo,
ob irgendwo eine Unterschrift (es geht nicht darum zu prüfen, ob sie echt ist) ist oder nicht (man erinnere sich an den Fall Pauli, die schlicht vergessen hatte irgendein Formular zu unterschreiben und die Partei deshalb nicht zugelassen wurde) oder der Bürgermeister (der da oft auch im Gremium ist, wenn es nicht um seine eigene Wahl geht) versucht einen Formfehler zu finden, wo keiner ist um einer Partei das Leben schwer zu machen, wird man auch mit dem gesunden Menschenverstand erkennen können. Ebenso ob der Eingangsstempel beim Wahlamt vor irgendeiner Frist liegt usw.
Cu Rene
Servus, Pewaga
nimm es doch als das, was es ist: ein Ehren amt!
Ohne ehrenamtliche Helfer würde doch bei uns vieles gar nicht mehr funktionieren, von der Freiwilligen Feuerwehr (die bei ihren Übungen von Zugereisten noch wegen Ruhestörung angezeigt wird) bis hin zum Sportverein.
Und es sind doch nur einige wenige Stunden! Kein Grund, sich großartig aufzuregen.
Gruß Manu
Servus, Pewaga
nimm es doch als das, was es ist: ein Ehren amt!
Ohne ehrenamtliche Helfer würde doch bei uns vieles gar nicht
mehr funktionieren, von der Freiwilligen Feuerwehr (die bei
ihren Übungen von Zugereisten noch wegen Ruhestörung angezeigt
wird) bis hin zum Sportverein.
Und es sind doch nur einige wenige Stunden! Kein Grund, sich
großartig aufzuregen.
Hallo Manu !
Ja,da stimme ich Dir gerne zu !
Und bei der Berufung in einen „Wahlauschuß“ geht es laut Anschreiben der Gemeinde nicht einmal um mehrere Stunden,sondern an zwei Terminen
vor der Wahl und nach der Wahl um jeweils ca. 20-30 MINUTEN am Abend.
Das ist ja kein „Wahlhelfer“-Job,während der Wahlzeit am Wahltag.
Der dauert,trotz der Ablösung der Personen in der Tat etwas länger und kann sich bei zählaufwändigen Kommunalwahlen hinziehen.
Ich machs trotzdem gerne und regelmäßig(da die Gemeinden Schwierigkeiten haben,Freiwillige zu finden,werden die wenigen,die immer bereit waren,auch verstärkt angeschrieben und eingesetzt).
Mit freundlichen Grüßen von
duck313
Hi
das, was man wissen muss, wird man demjenigen beibringen.
Ansonsten ist genau das gewollt: Laien sollen die Verwaltungsarbeit kontrollieren.
Ein „keine Lust“ ist kein Grund, das Ehrenamt, zu dem man verpflichtet ist, nicht anzunehmen.