HAllo liebe Wissende,
mal angenommen, man beantragt nach Hartz IV Sozialleistungen (Unterhalt) für Kinder aus erster Ehe, üfr die man weder Kindesunterhalt vom Ex noch Unterhaltsvorschuß bekommt.
Auf den ersten Ablehnungsbescheid legt man Widerspruch ein und ist erfolgreich, wenngleich Leistungen auch nur für ein halbes Jahr bewilligt werden, da Nebenkosten zu hoch und angerechnet werden.
Nun soll man nach Aufforderung des Amtes den Widerspruch zurückziehen.
Meine Frage: Warum?
Hab ich dann überhaupt eine Chance beim Folgeantrag nach Ablauf des halben JAhres erneut evtl. Recht zu bekommen? Oder wird mir der zurückgezogene Widerspruch zum Bumerang? Kann das Amt bewilligte Leistungen einbehalten, wenn ich mich weigere?
Wäre klasse, wenn hier jemand Ahnung hätte oder mir einen Tip geben könnte wo ich mich informieren kann. Denn das Amt wird mich wohl nicht richtig aufklären.
DAnke an alle und liebe Grüße
Anjuli