Widerspruch zurückziehen?

HAllo liebe Wissende,

mal angenommen, man beantragt nach Hartz IV Sozialleistungen (Unterhalt) für Kinder aus erster Ehe, üfr die man weder Kindesunterhalt vom Ex noch Unterhaltsvorschuß bekommt.
Auf den ersten Ablehnungsbescheid legt man Widerspruch ein und ist erfolgreich, wenngleich Leistungen auch nur für ein halbes Jahr bewilligt werden, da Nebenkosten zu hoch und angerechnet werden.
Nun soll man nach Aufforderung des Amtes den Widerspruch zurückziehen.
Meine Frage: Warum?
Hab ich dann überhaupt eine Chance beim Folgeantrag nach Ablauf des halben JAhres erneut evtl. Recht zu bekommen? Oder wird mir der zurückgezogene Widerspruch zum Bumerang? Kann das Amt bewilligte Leistungen einbehalten, wenn ich mich weigere?
Wäre klasse, wenn hier jemand Ahnung hätte oder mir einen Tip geben könnte wo ich mich informieren kann. Denn das Amt wird mich wohl nicht richtig aufklären.

DAnke an alle und liebe Grüße

Anjuli

Hallo, wenn ich dich richtig verstanden habe hast du gegen den ersten Bewilligungsbescheid Widerspruch eingelegt und hast jetzt einen neuen Bewilligungsbescheid bekommen mit dem du das bekommen hast, was du mit dem Widerspruch haben wolltest.
Wenn das der Fall ist, kannst du den Widerspruch zurücknehmen. Du hast bei jedem neuen Antrag erneut die Möglichkeit gegen den neuen Bewilligungsbescheid Widerspruch einzulegen.
Du sparst den Leuten bloß Arbeit, zumeist ein anderer (gehobener) Sachbearbeiter würde ansonsten deine Akte bekommen und einen extra Widerspruchsbescheid machen müssen, der nicht einfach fertig aus dem Computer kommt sondern richtig Arbeit macht und dein jetziger Sachbearbeiter müsste sich gegenüber dem gehobeneren Sachbearbeiter wegen seiner ersten Entscheidung rechtfertigen usw. Du tust deinem jetzigen Sachbearbeiter einen Gefallen, was auch dein Verhältnis zu ihm sicherlich nicht schadet…
Solltest du den Widerspruch nicht zurücknehmen, können Sie dir deswegen die Leistungen zumindest für die Zeit die jetzt bewilligt wurde nicht einbehalten, nach dem halben Jahr, wenn der jetztige Bewilligungsbescheid ausläuft schon.

Hallo Anjuli,

mal angenommen, man beantragt nach Hartz IV Sozialleistungen
(Unterhalt) für Kinder aus erster Ehe, üfr die man weder
Kindesunterhalt vom Ex noch Unterhaltsvorschuß bekommt.
Auf den ersten Ablehnungsbescheid legt man Widerspruch ein und
ist erfolgreich, wenngleich Leistungen auch nur für ein halbes
Jahr bewilligt werden, da Nebenkosten zu hoch und angerechnet
werden.

Also, du willst damit sagen, dass dir in dem ersten Bescheid, gegen den du Widerspruch eingelegt hast, die Nebenkosten zu hoch angerechnet worden sind? Den Widerspruch haben sie angenommen und auf Grund dessen hast du jetzt eine Bewilligung bekommen, also eine positiven Ausgang?

Nun soll man nach Aufforderung des Amtes den Widerspruch
zurückziehen.
Meine Frage: Warum?

mmmmh…ich würde sagen, weil die einen Fehler in deiner Berechnung gemacht haben und dir vielleicht zu viel bewilligt haben. Ich würde den Widerspruch nicht zurück ziehen, und m. e dürften sie dir in einem halben Jahr deswegen auch keinen Ärger machen, wenn aber deine Nebenkosten wirklich zu hoch sind für deinen Bedarf kann es natürlich schon sein das du in einem halben Jahr keinen Anspruch mehr hast auf Übernahme der vollen Kosten, das ändert aber nichts daran ob du ihn zurück ziehst oder nicht.

Kann das Amt bewilligte Leistungen einbehalten, wenn ich mich weigere?

Nein, darf es nicht, jeder erlassene Bescheid ist gültig egal ob sie einen Fehler gemacht haben oder nicht.

Denn das Amt wird
mich wohl nicht richtig aufklären.

der Meinung bin ich auch die müssen doch sparen!

Ich hoffe ich konnte dir irgendwie helfen, bin ja nur ein Laie…

LG Manuela

HAllo,
danke Euch beiden für Eure Antworten. Na wenn meine Leistungen dennoch weiterbezahlt werden, dann kann ich meinem Sachbearbeiter ja den Stress ersparen und den Widerspruch auf den ersten Bescheid zurückziehen.

Und dann erneut einen Antrag stellen. Unsere „Miete“ übersteigt den Mietspiegel des SA eben, und deswegen wurde nun nur auf ein halbes Jahr bewilligt. Mir zwar nur bedingt verständlich, da mein jetziger Ehemann voll arbeitet und wir nicht als gesamte Familie Leistungen beziehen würden, sondern nur meine Kinder aus erster Ehe, weil der Kindsvater keinen Unterhalt bezahlt, fleißig vom Staat lebt und Unterhaltsvorschuß auch nicht geleistet wird.
Und dagegen wollen wir angehen, denn das darf eigentlich in einem Rechtsstaat nicht sein.
Aber das wollen wir hier ja nicht breit diskutieren.
DAnke nochmals für Eure Antworten

LG Anjuli

Hallo,

ich glaube wenn du den Widerspruch zurück ziehst, wird dir gar nichts mehr bewilligt und deinen nächsten Antrag abgelehnt. Warum nimmst du Rücksicht auf deinen Sachbearbeiter, nimmt er auch Rücksicht auf dich? Er macht seine Arbeit und du bist einfach nur ein Aktenzeichen für die.

Ich hab auch mal gedacht das ich einen so netten Sachbearbeiter habe, erst hat er ne falsche Berechnung gemacht und mir dann trotz Anspruch die Unterstützung eingestellt. Wir sind dann vors Sozialgericht ( 2003/ September) gegangen und warten noch immer. Ich hab kein Einkommen und darf meine Versicherung selber zahlen!

LG Manuela