Widersprüchliche Angaben in BBO

Moin auch,

laut einer Bebauungsordnung für eine Gemeinde in RLP dürfen Garagen direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut werden. Herr P tut das auch. In derselben BBO steht, dass die Garagenwand begrünt werden muss. Wenn Herr P das tun will, muss er die dafür benötigten Pflanzen aber auf dem Grundstück des Nachbarn pflanzen, weil ja die Garage direkt auf der Grenze steht. Wenn Herr Nachbar damit nicht einverstanden ist, was dann?

Ralph

Hallo

Wenn Herr Nachbar damit nicht einverstanden ist, was dann?

dann zeigt man ihm die Keule.

Ausser Plastikblumen kenne ich keine, die vorübergehend betreten und benutzt erfüllen, darum trifft meiner 'Ansicht nach die Antwort nicht zu.

Gruß,
DW.

1 „Gefällt mir“

Hallo,

bevor hier Paragrafen gewälzt werden:

  • Will der Nachbar in Absehbarerzeit auch eine Garage bauen?
  • Wie steht denn der Nachbar dazu? Vielleicht zieht er ja freiwillig mit
  • Wird die Regel überhaupt überprüft? (Wo kein Kläger da kein Richter)

Ich sehe hier zwei Denkansätze im Konflikt:

  • Das Bauen genau an die Grenze soll dem Nachbarn ermöglichen seine Garage gleich dran zu setzen.
  • Das Begrünen soll die ganze Sache netter aussehen lassen - geht aber „legal“, d.h. ohne Überbau nur, wenn man die Garage 20cm neben die Grenze setzen würde.

Schon bescheuert. Aber genau dieser Widerspruch dürfte dazu führen dass die Behörden da wahrscheinlich gar nicht so genau hinschauen.

Am Besten mal einfach ein Bierchen mit dem Nachbarn schlürfen…

Viele Grüße
Lumpi

Hallo,

bei der BBO dürfte es sich um eine kommunale Satzung handeln. Das Begrünen der Garagenwand mit auf dem Nachbarschaftgrundstück gepflanzten Pflanzen stellt m.E. einen Eingriff in das Eigentum des Nachbarn dar, den eine kommunale Satzung kaum rechtfertigen kann und darf. Einschlägig für derartige Fragen ist das in Rheinland-Pfalz geltende Nachbarschaftgesetz:

http://www.baurecht.de/Nachbarschaftsgesetz_Rheinlan…

Das Bepflanzen des Nachbargrundstücks ist dort nicht aufgeführt, lediglich ein Betretensrecht für erforderliche Arbeiten (ab § 21). Von daher dürfte eine Begrünung ohne Zustimmung des Nachbarn nicht zulässig sein.

Aber selbst, wenn der Nachbar einverstanden wäre und du dort Pflanzen einsetzt, hat der Nachbar dafür ein Entschädigungsrecht. Desweiteren wäre es deine Aufgabe, die Pflanzen gärtnerisch zu pflegen, d.h. der Nachbar muüsste dir das Recht einräumen, das Nachbargrundstück ohne Weiteres zu betreten. Ichg glaube nicht, dass der Nachbar darüber begeistert wäre.

Alles in Allem: Wenn deine Pflanzen auf dem Nachbargrund stehen, kostete es dauerhaft Geld und bringt noch einen Haufen Arbeit und vermutlich einiges an Ärger.

Ich würde zunächst mal mit der Kommune reden und deren Sichtweise feststellen, evtl. auch auf die rechtlichen Probleme hinweisen.

Gruss

Iru

Hallo Irubis,

Ich würde zunächst mal mit der Kommune reden und deren
Sichtweise feststellen, evtl. auch auf die rechtlichen
Probleme hinweisen.

Ich würde keinen schlafenden Hund wecken. Ist der Vorgang bei der Kommune mal in den Akten dann muss entweder eingesehen werden dass die eigene Verordnung Käse ist oder sie wird durchgesetzt.

Ich würde das getreu dem Motto „nachher Entschuldigen ist manchmal leichter als vorher fragen“ aussitzen. Auf die Widersprüche kann man immer noch hinweisen wenn sich ein übereifriger Beamter doch mit der Sache befassen sollte.

Viele Grüße

Lumpi

1 „Gefällt mir“

Moin Ral-Eff,

das geht am Thema vorbei. Das Betreten wäre nicht das Problem, aber wenn der Nachbar begrünt muss er dazu das andere Grundstück benutzen (nicht nur betreten).

Ral-Pe-Ha

Schlafende Hunde
Hallo lumpi,

Ich würde das getreu dem Motto „nachher Entschuldigen ist
manchmal leichter als vorher fragen“ aussitzen. Auf die
Widersprüche kann man immer noch hinweisen wenn sich ein
übereifriger Beamter doch mit der Sache befassen sollte.

da magst du durchaus Recht haben. Aussitzen wäre in dem Fall wohl besser.

Gruss

Iru

Hi,

begrünt werden muss. Wenn Herr P das tun will, muss er die
dafür benötigten Pflanzen aber auf dem Grundstück des Nachbarn
pflanzen, weil ja die Garage direkt auf der Grenze steht. Wenn

Warum?

http://www.kaden-landschaftsbau.de/fassadengruen.html
http://www.zinco.de/vertigreen/index.php
http://www.sempergreenvertical.com/du/produkte.php

Das hier ist sicherlich nur ne Auswahl. Auf der BuGa in Koblenz war so was auch ausgestellt, oben bei den beiden Ausstellungshallen. Keinen Plan ob das jetzt noch steht.

Und ich habe auch schon Efeu gesehen, das eine 4m hohe Wand von oben her begrünte… dauert halt seine Zeit…

Grüße

OT
Hallo,
dann darf man nach der BBO wohl keine Wand zum Nachbarn machen - vielleicht wollten die Macher der Verordnung, daß man da das Tor hin macht und über des Nachbarn Grundstück aus- und einfährt …

SCNR Rene

Hallo,

auch wenn es von oben grünt und blüht, letztlich ist es ein Überhang, und den muss man, wenn es den Nachbarn in der Nutzung des eigenen Grundstücks beeinträchtigt, wegmachen.

Gruss

Iru

Hi,

Danke für den Hinweis - da hast Du natürlich recht.

in dem Fall müsste die eigentliche Wand der Garage halt entsprechend weit im eigenen Grundstück stehen, so dass mit Begrünung die Garage auf der Grenze steht - somit ist allen Genüge getan. Wobei in einem solchen Fall dann auch eine normale Bodenbegrünung funktionieren würde…

Dumm natürlich wenn die Garage schon gebaut ist und dem Baurechtsamt auf der Kommune die eigenen Regeln nicht wirklich bekannt sind… :wink:

Grüße