Guten Tag!
Ich habe eine schwere Kieferanomalie und habe eine kieferorthopädische Behandlung begonnen, auf die eine Kiefer-OP folgen wird. Beide Ärzte haben der Beihilfe einen Bahandlungsplan geschickt, trotzdem wurde er abgelehnt. Ich habe dann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt und meine Kieferorthopäding hat nochmal ein Schreiben an die Beihilfe wegen Kostenübernahme geschickt. Nun habe ich einen Widerspruchsbescheid bekommen, den ich innerhalb eines Monats anklagen kann. Es wurde geschrieben, dass aus den Behandlungsplänen keine schwere Kieferanomalie herauszulesen sei. Was soll ich nun tun? Ich kenne mich nicht aus und weiß nicht, ob ich das Verfahren gewinnen würde. Was kostet mich das, wenn ich verliere? Aber ich kann doch auch nicht einfach klein beigeben, wenn meine Ärztin meint, ich wäre im Recht. Immerhin geht es um 2500 Euro, die ich sonst selber zahlen muss plus die OP-Kosten. Danke für die schnelle Hilfe
Hallo,
unbedingte Voraussetzung für die beihilfeseitige Anerkennung der Aufwendungen für kieferorthopädische BEhandlungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres ist, dass eine schwere Kieferanomalie vorliegt und eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erfolgt. Die Beihilfestelle muss die Behandlung vor Beginn genehmigen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss die Beihilfestelle die Behandlung anerkennen. Offensichtlich geht (zumindest für die Beihilfestelle) nicht eindeutig aus dem Heil- und Kostenplan hervor, dass die genannten Voraussetzungen erfüllt werden. Der Arzt sollte dies noch einmal eindeutig herausstellen. Ggf. sollten Sie sich an einen Gutachter oder an die Zahnärztekammer, die Ihnen einen Gutachter benennen kann. Für eine Klage ist das Verwaltungsgericht zuständig. Hier wäre natürlich von Vorteil, wenn Sie eine Rechtschutzversicherung hätten obwohl die Kosten im Verwaltungsstreitverfahren relativ gering sind.
Viel Erfolg
HH
Hallo,
leider kann ich dir nicht helfen, da ich mich nur mit Widersprüchen aus dem Rentenbereich auskenne.
Viele Grüße von
Harald Meyer
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Guten Tag!
Lieben Dank für die Antwort. Ich habe jetzt noch eine Woche Zeit, mir zu überlegen, ob ich klage oder nicht. Beide Ärzte haben mir nochmal ein Schreiben geschickt, indem sie bestätigen, dass ich eine schwere Kieferanomalie habe. Allerdings habe ich mit der orthopädischen behandlung schon begonnen. Meine Ärztin meinte, das ginge. Sind Sie sicher, dass ich noch nicht mit der Behandlung angefangen haben darf? Ich habe keine Rechtschutzversicherung aber einen befreundeten Anwalt. Wie hoch schätzen Sie die Kosten denn ungefähr? Wo bekomme ich so einen Gutachter her? Danke!
Hallo,
nach der Bundesbeihilfeverordung muss Antrag und die Genehmigung der Beihilfestelle vor Beginn der Behandlung erfolgen. Einen Gutachter kann Ihnen Ihre zuständige Zahnärztkammer nennen können. Die Kosten des Klageverfahrens ist m.E, vom Streitwert abhängig. Die Gebühren müsste Ihnen Ihr Anwalt nennen können.
Viele Grüße
HH
Sorry, ich kenne mich nur im Widerspruchsrecht bei Harzt IV - ANgelegenheiten aus.
Gruß,
Rainer