Widerspruchsbescheid - Gebühren?

Gemäß Wiederspruchsbescheid ist der Widerspruch, vertreten durch das Justiziariat der Polizei, zurückgewiesen worden. Angabe im Bescheid: Die Widersprechenden tragen die Verfahrenskosten.

Mit welchen behördlichen Gebühren (Höhe) muss man daher als Privatperson rechnen, wenn keine Klage erhoben wird?

Hallo,

es kommt darauf an, gegen was der Widerspruch eingelegt wurde, gegen einen Verwaltungsakt, Bußgeld???; wenn wir den Inhalt des Widerspruchs raten müssen, müssen wir auch die Antwort raten.

lG