Gemäß Wiederspruchsbescheid ist der Widerspruch, vertreten durch das Justiziariat der Polizei, zurückgewiesen worden. Angabe im Bescheid: Die Widersprechenden tragen die Verfahrenskosten.
Mit welchen behördlichen Gebühren (Höhe) muss man daher als Privatperson rechnen, wenn keine Klage erhoben wird?