Widerspruchsbescheid - Kurantrag

Guten Tag,
versuche jetzt schon ein Jahr eine Kur zu beantragen aber leider wurde ich immer zurückgewiesen.

Jetzt schrieb man mir ich könnte gegen diesen Widerspruch beim Sozialgericht Klage erheben aber nun weiss ich nicht wer für die Kosten aufkommt.

Vieleicht hat ja jemand die gleiche Anfrage mal gestellt und kann mir weiter helfen.

Vielen Dank im Voraus

Günter Salentin

Guten Tag,
versuche jetzt schon ein Jahr eine Kur zu beantragen aber
leider wurde ich immer zurückgewiesen.

Vielleicht ist der gesundheitliche Zustand so gut, dass man nicht in Kur muss; leider kenne ich viele Menschen, die nicht in Kur wollen, aber müssen, weil sie so krank sind!

Jetzt schrieb man mir ich könnte gegen diesen Widerspruch beim
Sozialgericht Klage erheben aber nun weiss ich nicht wer für
die Kosten aufkommt.

Gerichtskosten: Grundsätzlich werden keine Gerichtskosten vom Kläger verlangt, wenn er Versicherter, Leistungsempfänger und/oder Behinderter ist (§ 183 SGG). Ergo: Wenn weder Kläger noch Beklagter Versicherter, Leistungsempfänger oder Behinderter ist, können Gerichtskosten anfallen, § 197 a SGG. Eine Ausnahme von der Gerichtskostenbefreiung kann das Gericht aber machen, wenn der Kläger den Rechtsstreit trotz Hinweis des Gerichts missbräuchlich fortführt, § 192 SGG, z. B. weil der Rechtsstreit weitergeführt wird, obwohl er offensichtlich aussichtslos ist.

Rechtsanwaltskosten: Außergerichtliche Kosten, wie Rechtsanwaltsgebühren, muss jeder Verfahrensbeteiligte grundsätzlich selbst tragen. Das Gericht entscheidet nach Beendigung des Prozesses, ob und in welcher Höhe der Gegner diese Kosten zu tragen hat, § 193 SGG. Prozesskostenhilfe nach der ZPO ist möglich, § 73 a SGG i.V.m. § 114 ZPO.

Schönen Tag noch.

Vieleicht hat ja jemand die gleiche Anfrage mal gestellt und
kann mir weiter helfen.

Vielen Dank im Voraus

Günter Salentin