Beispiel: Am 10.8.2010 wurde ein bestehender Vertrag bei einem Stromversorger für ein Jahr verlängert. Was nicht bedacht wurde war, dass am 20.09.2010 bereits die gesamte Abbuchung der Vertragsverlängerung per Lastschrift eingezogen wurde. Die Vertragsverlängerung tritt aber erst zum 1.4.2011 in Kraft. Das Stromunternehmen steht im Verdacht möglicherweise bald Insolvenz anmelden zu müssen. Rein technisch könnte man die Lastschrift noch zurückholen.(6 Wochen-Frist) Welche rechtlichen Probleme könnten entstehen? Könnte die Begründung ausreichen, dass der Stromkunde unter diesen Voraussetzungen den Vertrag nicht weiterführen möchte?
Hallo,
leider kenne ich mich nur mit Widersprüchen im Sozialrecht aus.
Viele Grüße von
Harald Meyer
Betrag zurück buchen und dem Versorgungsbetrieb die erteilte Einzugermächtigung schriftlich und formlos entziehen. Dann sollte eine Rechnung folgen.
Anschließend, bei eventuellen Problemen den Versorger telefonisch kontaktieren und das Problem besprechen.
Gruß,
Rainer