Widerspruchsfrist bei Nebenkostenabrechnung

hallo,
meine vorherige Frage habe ich wohl zu spezifisch gestellt.
Also ich wollte nur wissen,wann läuft eine Widerspruchsfrist ab und muss eine bestimmte Schriftform eingehalten werden.
Danke Ingrid

hallo,
meine vorherige Frage habe ich wohl zu spezifisch gestellt.
Also ich wollte nur wissen,wann läuft eine Widerspruchsfrist
ab und muss eine bestimmte Schriftform eingehalten werden.
Danke Ingrid

Hallo,

Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung sollte der Mieter innerhalb und vor Ablauf einer Monatsfrist einlegen.

Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zu begründen unter Angabe, welche Positionen nicht anerkannt oder geprüft werden sollen. Kosten der Positionen, denen nicht widersprochen wird, sind umgehend zu bezahlen.

Gruss Günter

Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung sollte der Mieter
innerhalb und vor Ablauf einer Monatsfrist einlegen.

Hallo,

dazu gleich eine Anschlussfrage: Ab wann beginnt diese Frist für einen Mieter zu laufen? Anders gefragt: Wenn ein Mieter berufsbedingt und belegbar dauerhaft für 6 Monate abwesend war, beginnt die Frist dann ab Datum der Kenntnisnahme zu laufen?

Grüße

Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung sollte der Mieter
innerhalb und vor Ablauf einer Monatsfrist einlegen.

Hallo,

dazu gleich eine Anschlussfrage: Ab wann beginnt diese Frist
für einen Mieter zu laufen? Anders gefragt: Wenn ein Mieter
berufsbedingt und belegbar dauerhaft für 6 Monate abwesend
war, beginnt die Frist dann ab Datum der Kenntnisnahme zu
laufen?

Hallo,

ich würde dem VM kurz mitteilen, dass ich erst aus dem Urlaub komme und um eine Nachfrist zur Prüfung von drei Wochen bitte.

Gruss Günter