Widerspruchsfrist Scheidung

Hallo!

Jemand hat einen Scheidungstermin, beide Parteien teilen sich einen Anwalt, was dazu führt, dass sie nicht beide auf Rechtsmittel verzichten können. Deshalb muss bis zum Rechtskräftig werden der Scheidung / des Urteils, das zum Termin beim Amtsgericht ausgesprochen wurde, ja noch diese 4-Wochen-Frist abgewartet werden.

Ab wann genau läuft denn diese Frist?

Es hieß seinerzeit, dass die Frist ab Zustellung des Urteils läuft, nur wartet besagter Jemand nun sehnsüchtig auf dieses „vorläufige“ Urteil und es ist nach nunmehr 2 Wochen immernoch nicht eingetroffen.

Dadurch verlängert sich die effektive Widerspruchszeit ja auf inzwischen schon fast 6 Wochen, ist das wirklich so? Das macht doch überhaupt keinen Sinn, da doch beide beim urteil anwesend waren und wissen, worauf sie sich eingelassen haben! Oder gilt die Frist ab dem Tag, an dem das Urteil bei Gericht gefällt wurde (Wie mans so schön aus den Gerichtssendungen kennt: „Ihnen steht das Mittel der Berufung zu, binnen 2 (-in diesem Fall dann halt 4) Wochen, ab heute“?

„Jemandem“ Läuft nämlich die Zeit davon und eine erneute Hochzeit droht zu platzen, weil die Damen und Herren im Amtsgericht dieses erste Schreiben ewig nicht rausschicken und damit die 4 Wochen sich immer mehr nach hinten und dem „drohenden“ neuen Hochzeitstermin näher rücken…

Vielen Dank für die Antwort(en) :smile:

Hallo Nora, eigentlich ab Urteil - falls mündlich ergangen ab dann - frag doch einfach den zuständigen Rechtsanwalt - oder besser noch ruf die Geschäftstelle an, die die Ladung verschickt hat - tel. nr. sollte da drauf stehen… Du brauchst noch das Aktenzeichen… aber das hast Du ja sicherlich…
Petra

Hallo,
ich bin nur Fachmann in Sachen Psychologie, nicht Scheidungsrecht.
Sorry!
Freundliche Grüße
DK

Hallo! :smile:

Das ist ja gerade das Problem:

Mein Verlobter und seine („Ex-“)Frau hatten eine gemeinsame Anwältin, die von seiner Ex beauftragt wurde und sich im Hinblick auf Fragen immer mit „Ich kann Ihnen dazu keine Auskunft erteilen, ich bin die Anwältin Ihrer Frau!“ äussert. Zum erscheinen bei Gericht hat ein Anwalt gereicht. Zum Verzichten auf Rechtsmittel dann wohl nicht mehr (verstehe ich zwar nicht, wenn man doch einen gemeinsamen Anwalt hat, sollte der doch auch für beide „was machen“ können!") Beim Amtsgericht geht niemand ans Telefon. Nun hat mein Schatz nur die Aussage des Richters im Ohr, dass er innerhalb etwa 1 Woche das Urteil zugestellt bekommen sollte (das war vor 2 Wochen!), dann kämen noch 4 Wochen Widerspruchsfrist dazu, und dann kommt das endgültige Urteil mit Rechtskraftvermerk.

Der Scheidungstermin war am 26.05.10 und unsere Hochzeit ist für den 23.07 geplant (dass nicht beide Auf Rechtsmittel verzichten können, haben wir erst 1 Tag vor dem Scheidungstermin erfahren und das auch nur Zufällig, die Anwältin scheint wohl diesbezüglich etwas schlunzig zu sein…)
Wir sitzen hier quasi auf den fertigen Einladungen und trauen uns nicht, sie abzuschicken, weil wir nicht wissen, ab wann diese „verdammten 4 WOchen“ laufen. Denn mit jedem Tag den es länger dauert, dass der erste Brief endlich da ist, rückt die 4-Wochenfrist nun dem Hochzeitstermin näher, der ja auch noch angemeldet werden möchte, wofür man ja das rechtskräftige Urteil braucht.
Es ist zermürbend, wenn sich zwei Leute einig sind, dass dann noch so viel Bürokratie dazwischen steht.

Wir hoffen nun eben einfach nur, dass, wenn am 26.05. der Herr Richter sagt „Hiermit ist die Ehe geschieden“, dass die Widerrufsfrist bei nichtvorhandenem Rechtsmittelverzicht ab DEM Tag (also dem 26.05.) läuft, und mein Schatz unabhängig davon, wie schnell oder langsam (!!!) die Damen und Herren beim Amtsgericht mit dem Schreiben des Urteils sind, ab 26.06. offiziell geschieden ist. Dann könnten wir wenigstens relativ entspannt noch gut 2 Wochen warten, dass das „echte“ Urteil hier eintrudelt und immernoch rechtzeitig die Eheschließung beim Standesamt anmelden.
Termin ist schon reserviert…

Deshalb interessiert uns ja so brennend, ob die 4 Wochenfrist ab Scheidungstermin vor Gericht läuft, oder ab Zustellung des Urteils seitens des Amtsgerichts - und die entsprechenden Stellen, die wir natürlich als erstes gefragt haben, hüllen sich in Schweigen… :frowning:

Liebe Grüße, Nora.

Hi,
keine Ahnung wie das mit der Frist ist. Ich dachte ähnlich wie du. Aber ich bin überzeugt, dass es einen Sinn hat, wenn sich was verschiebt.,
LAss dich überraschen und nimm es wie es kommt.
Was anderes bleibt dir eh nicht. Dann genieße es wenigstens und schau, welche Chance aus den neuen Gegebenheiten für dich rausschaut.
Ciao
Walter

Hallo Nora, da ich ja kein Rechtsanwalt bin, kann auch ich nur recherchieren. Dies habe ich im Internet getan und hier die aus dem Internet zusammengetragene Info:

Man kann als Ehepartner auf alle Rechtsmittel verzichten, dazu brauchen aber beide Ehepartner die geschieden werden einen Anwalt, dann ist das Urteil sofort gültig und die Unterlagen kommen binnen ein paar Tagen.
Die Scheidung ist einen Monat nach Zustellung des Scheidungsurteils rechtskräftig, sofern man (beiderseitig mit Anwalt) auf Rechtsmittel verzichtet.
D. h. dass du das Urteil nicht mehr anfechten kannst (im Sinne von Widerspruch einlegen gegen die Scheidung bzw. mit anhängige Sachen)
Dieser Rechtsmittelverzicht muss allerdings während des Termins bei Gericht ausgesprochen werden, und zwar von den beiden Anwälten der Parteien
Ansonsten hat man bis 4 Wochen nach dem Zustellen Zeit, Einspruch zu erheben. Nach 4 Wochen ist das Urteil rechtskräftig.

Nochmal aus dem Internet…der Text mit den Paragraphen

Gem. § 1564 S. 2 BGB wird die Ehe mit Rechtskraft des Urteils aufgelöst. Gemeint ist in dieser Vorschrift die formelle Rechtskraft.
Formelle Rechtskraft einer Entscheidung bedeutet, daß sie mit keinem Rechtsmittel (außer der Wiederaufnahme des Verfahrens, §§ 578 ff. ZPO) mehr angegriffen werden kann (vgl. § 705 ZPO).
Wie sich aus § 1564 BGB sowie aus § 629 ZPO ergibt, wird die Ehe durch Urteil geschieden. Da das sechste Buch der ZPO (§§ 606 ff.) keine unmittelbare Regelung über die Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile enthält, kommen die allgemeinen Vorschriften der ZPO zum Tragen. Danach findet gem. § 511 ZPO die Berufung gegen erstinstanzliche Endurteile statt.
Gegen das Scheidungsurteil war also das Rechtsmittel der Berufung gegeben. Die formelle Rechtskraft des Urteils wäre erst mit Ablauf der Berufungsfrist eingetreten. Gem. § 516 ZPO beträgt die Berufungsfrist einen Monat ab Zustellung des Urteils.
Für Dich bedeutet das, wie Du schon erkannt hast - wenn das Urteil eingeht kann die Ex-Frau Deines zukünftigen Mannes noch 4 Wochen in Berufung gehen… die neue Ehe kippen… also würde ich den Termin vielleicht nochmal verschieben?!?

(An alle fleißigen Schreiberlinge im Internet, diese Kopien sind aus diversen Foren - leider habe ich vergessen diese namentlich zu benennen… Passe beim nächsten Mal besser auf - Versprochen.)

Petra

-) Vielen Dank!

Ich fand die Antworten im Internet immer so zwiespälig, so verschieden, dass ich daraus nicht schlau wurde. der eine sagt dies, der andere das, mal sinds 4 Wochen, mal 6 Wochen, mal 4-6 Wochen, mal ab Urteilsverkündung, mal ab Zustellung des Urteils… herrje… :wink:

Die Ex-Frau hat - da sie selbst anwaltlich vertreten war - bereits auf Rechtsmittel verzichtet. *jubel*. Darüber hinaus haben die beiden ein sehr gutes Verhältnis zueinander und auch ich komm mit ihr blendend aus :wink: An ihr wird’s nicht scheitern.

Aber gut, ich hör jetzt mal auf zu nerven, dann müssen wir eben hoffen und harren und ggf. den Termin noch ein 2. mal verschieben… :frowning:

Danke jedenfalls für die Mühen! :smiley:

Liebe Grüße, Nora.

Die Widerspruchsfrist läuft erst ab dem Tag, an dem das Urteil beim RA eingegangen ist (dessen Eingangsstempel).

Sofern im Termin kein Rechtsmittelverzicht erklärt wurde, beginnt mit der Übersendung des Ehe- scheidungsurteils durch das Gericht die einmonatige Rechtsmittelfrist, innerhalb derer rein theoretisch eine Berufung eingelegt werden kann (vgl. § 517 ZPO). Bei der einverständlichen Scheidung mit nur einem Anwalt müssen die Parteien also lediglich die 1-monatige Rechtsmittelfrist abwarten, bis ihr Ehescheidungs- urteil in Rechtskraft erwächst.

Nach abgelaufener Rechtsmittelfrist stellt das Gericht das endgültige und mit Rechtskraftvermerk versehene Ehescheidungsurteil zu. Sie gelten nunmehr als rechtskräftig geschiedene Eheleute. Das mit Rechtskraftvermerk versehene Ehescheidungsurteil sollten Sie sorgfältig aufbewahren, da es zum Nachweis Ihres Personenstandes “Geschieden” gilt.

Es wäre klug gewesen, einen anderen Anwalt vom „Gerichtsflur“ aus zu bitten, schnell für den Rechtsmittelverzicht 5 Minuten zu opfern. Das kostet oft nicht viel, hätte aber hier das zermürbende Warten erspart:
Unter der Voraussetzung, dass beide Ehegatten im Termin anwaltschaftlich vertreten sind, kann die Ehescheidung unter Verzicht auf das Rechtsmittel der Berufung sofort für rechtskräftig erklärt werden. Es besteht hier die Möglichkeit, für den bislang nicht anwaltschaftlich vertretenen Ehegatten, einen im Gerichtsflur anwesenden Anwalt zu bitten, für ihn lediglich den sog. Rechtsmittelverzicht zu erklären. In der Regel wird ein für den Rechtsmittelverzicht benötigter Anwalt hierfür keine oder nur geringe Gebühren erheben.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Vielen Dank für die Antwort! :smile:

Leider hilft mir das nicht wirklich weiter, denn was mein Schatz hätte tun KÖNNEN, das wissen wir inzwischen auch. Dass es möglich gewesen wäre irgendeinen anwesenden Anwalt darum zu bitten, das wissen wir allerdings erst seit heute, mein Schatz hat zwar VOR der verhandlung gesagt, dass er auf Rechtsmittel verzichten möchte, die gemeinsam beauftragte, aber seiner Frau zugehörige Anwältin hat ihn allerdings nicht darüber aufgeklärt, dass er das nur kann, wenn auch er einen Anwalt bestellt. Das haben wir erst 1 Tag vor der Scheidung erfahren, wussten zu dem Zeitpunkt aber auch immernoch nicht, dass man das mit einem zufällig anwesenden Anwalt immernoch hätte klären können. Das hat meinem Männe niemand gesagt… :frowning: Ärgerlich.

Deshalb war aber eben auch meine Frage, was wir JETZT machen können. Kann mein Schatz JETZT noch einen Anwalt beauftragen, das zu tun, auch, wenn der ScheidungsTERMIN vor Gericht bereits vor 2 Wochen war?

Mir / uns wird irgendwie immer nur geraten, was wir hätten tun können, bzw. wir werden von allen gefragt, warum wir es so eilig haben, wieder zu heiraten, und ob das denn sooo schnell nötig sei, dass das doch teuer sei, man das Geld doch besser anlegen könne… alles gut und schön, aber das ist letztlich ja unsere Sache, wir haben unsere Gründe dafür und hoffen innständig, dass es eine Möglichkeit gibt, das auch zu schaffen, eben z.B. durch einen Rechtsmittelverzicht NACH der Verhandlung, quasi JETZT.

Ist es dafür nun schon zu spät, oder kann mein Freund noch jetzt VOR Ablauf der Berufungsfrist bereits diese abkürzen indem er JETZT auf Rechtsmittel verzichtet mit einem Anwalt?

Ich versuch’s einfach nochmal, in der Hoffnung, dass jemand meine Frage beantworten kann.

Allen Anderen Danke ich ganz herzlich für ihre Bemühungen und die Ratschläge! :smile:

Liebe Grüße, Nora.

Oh, ich muss um Entschuldigung bitten!!!

Ich sehe gerade, auf meine gestellte Frage ist das natürlich eine sehr umfassende und sehr aufschlussreiche Antwort…

ich war inzwischen nur schon selbst ein Stückchen weiter gekommen, woraufhin sich mir eine neue Frage stellte, die ich ebenfalls hier im Forum gepostet habe. Die wurde mir bislang nur in bereits beschriebener Weise beantwortet (warum denn, wieso so schnell wieder heiraten… aber eine Antwort auf die eigentliche Frage, was jetzt noch an Beschleunigung möglich ist, kam inhaltlich letztlich keine Antwort). Das war aber wie mir eben auffiel eine andere Frage, deshalb bitte ich um Entschuldigun für meine etwas emotionale Antwort eben…
Es geht mir ziemlich an die Nieren, weil wir den Hochzeitstermin bereits einmal verschoben haben, und das ungern ein zweites mal tun wollen. In diesem Zusammenhang sind wir eher bereit, nochmal etwas zu investieren, um endlich heiraten zu können am geplanten Termin, als jeden Tag fiebernd und Händezitternd zum Briefkasten zu gehen und zu hoffen, dass endlich endlich das Urteil im Kasten ist, damit diese verdammten 4 Wochen endlich anfangen zu zählen und man noch hoffen kann, dass man den verflixten Stempel rechtzeitig bekommt um eine neue Eheshcließung anmelden zu können…

Wie gesagt:
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage und die Mühen und Entschuldigung, dass ich eben so … aufgebraust bin. :-/

Liebe Grüße, Nora.

So wie ich aus eigener Erfahrung weiß:

Haben beide Parteien einen Anwalt, kann die Scheidung durch einen beidseitigen Rechtsmittelverzicht sofort während des Termins rechtskräftig werden. So war es bei mir. Man geht als rechtskräftig Geschiedene aus dem Gerichtssaal.

Haben aber beide keinen Rechtsmittelverzicht im Termin erklärt - so sieht es bei euch aus, weil nur ein Anwalt beauftragt wurde - , fängt mit der Übersendung des Scheidungsurteils eine einmonatige Rechtsmittelfrist an, in der dann eine Berufung eingelegt werden kann.
Wenn dann innerhalb dieser Frist kein Rechtsmittel eingelegt wird, kann die Rechtskraft beantragt werden und ein rechtskräftiges Urteil ausgesprochen werden.
Ab dann kann wieder geheiratet werden.

Hallo!

es scheint mir so, dass der Anwalt nicht richtig beraten hat.

Zunächst muss ich darauf hinweisen, dass selbst bei vorläufiger Wahl eines gemeinsamen Anwalts, für die Scheidung selbst jede Partei eigenständig anwaltlich vertreten sein muss.

Erfahrene Anwälte beantragen für ihren Mandanten den gegenseitigen Verzicht der Rechtsmittelfrist, wodurch auf die übliche Frist auf möglichen Einspruch gegen das Scheidungsurteil verzichtet werden kann. Damit kann die Rechtskraft der vollzogenen Scheidung sofort ausgesprochen werden.

Ansonsten gilt die alte Regel: Rechtskraft erlangt das Scheidungsurteil erst am Tage der formellen Zustellung (durch Postzustellungsurkunde über die Post).

Sollte die Rechtsmittelbelehrung im Urteil zudem einen Hinweis auf möglichen Einspruch binnen einer Frist von 4 Wochen ab Zustellung ausweisen, muss ein eventueller Widerspruch innerhalb dieser Frist erhoben werden.

Allerdings kommt es sehr selten vor, dass jemand gegen die Scheidung aufbegehrt.

Leider verstehe ich die Kopfschmerzen nicht, denn eine neue Heirat kann doch kaum ein Grund für diese Ungeduld sein.

Habe ich richtig verstanden? Du willst gleich die nächste Abenteuertour antreten? Naja, etwas Zeit sollte man sich lassen, finde ich.

Denke bitte daran, dass die Rechtsmittelfristen auch für unterhaltsrechtliche Fragen eine Bedeutung haben. So ist z.B. der Trennungsunterhalt bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist zahlbar, erst danach greifen die Unterhaltsregelungen lt. Scheidungsurteil. Auch hinsichtlich der Versorgungsausgleich-Ansprüche hat der Termin der Rechtskraft eine Bedeutung.

Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du mir gern direkt schreiben:

[email protected]

Gruß aus Hamburg

Liebe Nora,

mein Scheidungstermin war am 19.09.2008. Das Protokoll dieser nichtöffentlichen Sitzung erhielt meine Anwältin am 30.09.2008. Sie schrieb mir daraufhin, dass sie das Urteil einen Monat später dem Gericht vorlegen würde (zur Aufbringung des Rechtskraftsvermerks). Rechtskräfig wurde meine Scheidung dann zum 30.10.2008.

Hoffe Ihnen damit etwas weiter geholfen zu haben.

LG Ela

Hallo und vielen Dank für die Antwort!

Es geht in diesem Fall nicht um mich, ich bin ledig, mein Lebensgefährte, mit dem ich seit Jahren zusammen lebe wurde gerade geschieden. Die Eile zur Hochzeit hat mit unserer geplanten Auswanderung zu tun, wir möchten vorher noch heiraten, die auswanderung aber nicht auf unbestimmte Zeit verschieben, bzw. die ist schon recht fest terminiert… :wink:

Danke jedenfalls für die Infos!

Liebe Grüße, Nora.

Hallo Nora
Eine präzise Antwort kann Dir nur Dein Anwalt darauf
geben.
Nach meinen Wissen ist das Urteil rechtskräftig, an dem
Tag wo er ausgesprochen wird.
Seppel42

Hallo Nora,

es tut mir leid, dass du so lange auf eine Antwort warten musstest. Ich war verreist.

Zu deiner rechtlichen Frage habe ich leider keine Antwort. Meine Fähigkeiten beziehen sich eher auf den Bereich der psychologischen Unterstützung bei Scheidung. Ich hoffe, du hast mittlerweile Antworten von anderen Mitgliedern bekommen.

Freundliche Grüße
Gerda