Widerspruchsfrist

Hallo wer weiss ob es eine Widerspruchsfrist gegen Lohnabrechnung gibt?
Der konkrete Fall: Mein Sohn hat Mitte Mai seine Abrechnung für den Monat April bekommen, auf dieser sind ca. 30 Arbeitstunden nicht berücksichtigt worden (Der Tätigkeitsnachweis erfolgte auf elektronischem Weg zum Arbeitgeber/Zeitarbeitsfirma). Er hat die Std. sofort mündlich reklamiert. Trotz mehrmaliger Anrufe im Lohnbüro erfolgte bisher keine verbindliche Auskunft bzw. Nachberechnung auch nicht im Monat Mai. Gestern wurde er wieder auf die nächste Woche vertröstet, da der zuständige Sachbearbeiter z. Zt. nicht erreichbar sei. Wäre es sinnvoll auf schriftlichem Wege Widerspruch einzulegen um keine Frist zu verpassen?
Danke schon mal für Eure Hilfe
Gruß Inge

Hallo wer weiss ob es eine Widerspruchsfrist gegen
Lohnabrechnung gibt?
Der konkrete Fall: Mein Sohn hat Mitte Mai seine Abrechnung
für den Monat April bekommen, auf dieser sind ca. 30
Arbeitstunden nicht berücksichtigt worden (Der
Tätigkeitsnachweis erfolgte auf elektronischem Weg zum
Arbeitgeber/Zeitarbeitsfirma). Er hat die Std. sofort mündlich
reklamiert. Trotz mehrmaliger Anrufe im Lohnbüro erfolgte
bisher keine verbindliche Auskunft bzw. Nachberechnung auch
nicht im Monat Mai. Gestern wurde er wieder auf die nächste
Woche vertröstet, da der zuständige Sachbearbeiter z. Zt.
nicht erreichbar sei. Wäre es sinnvoll auf schriftlichem Wege
Widerspruch einzulegen um keine Frist zu verpassen?

Also, ich würde auf jeden Fall schriftlich Widerspruch einlegen. Vielleicht haben die Herrschaften die mündlichen Reklamationen bisher nicht so recht ernst genommen?

Gruß, Karin

Hallo Inge.

In jedem Fall (!!) sollte die Lohnabrechnung um die fehlenden Stunden schriftlich reklamiert werden.
Am besten setzt Du dem Lohnbüro eine Nachfrist von ca. 2 Wochen über
a) eine korrekte Lohnabrechnung
b) den Differenzbetrag auf folgendes Konto
bis zur angegebenen Frist zu überweisen.

Um ganz sicher zu gehen, dass das Lohnbüro das Schreiben erhalten hat, würde ich es per Einwurf / Einschreiben versenden.
Sofern die ganze Angelegenheit über den Rechtsweg läuft, hast Du den Arbeitgeber mit der Fristsetzung in Verzug gesetzt und dieser darf evtl. Zinsen ebenfalls übernehmen.

Liebe Grüße …Melanie…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo wer weiss ob es eine Widerspruchsfrist gegen
Lohnabrechnung gibt?

Hallo.

Der Anspruch kann verjähren. Allerdings ist eher eine eventuell vertraglich vereinbarte Ausschlussfrist zu beachten, innerhalb derer die Ansprüche geltend gemacht werden können. Die Ausschlussfrist beginnt im Normalfalle mit Aushändigung der Lohnabrechnung zu laufen. Setz ein Schreiben auf, wo Du den Differenzbetrag schriftlich anmahnst und um Zahlung binnen 14 Tagen höflich bittest. Das sollte Dein Sohn dann dem AG aushändigen und sich den Erhalt bestätigen lassen. Einwurfeinschreiben oder so kostet nur unnötig Geld. Zudem muß man nebst der Geltendmachung auch eine evtl vorhandene doppelte Ausschlussfrist beachten. Es kann also sein, daß Du die Ansprüche binnen xx Monaten anmahnen mußt und bei Nichtzahlung wieder binnen xx Monaten beim Arbeitsgericht einklagen mußt. Verpasst Du eine der beiden Fristen, ist das Geld weg. Sind keine Ausschlußfristen vereinbart, hast Du theoretisch 3 Jahre Zeit bis zur Verjährung. Wenn das Geld also nicht eintrifft, kann man einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, inklusive (geringer) Zinsen. Wenn dann immer noch kein Geld kommt, beantragt man beim Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Mit diesem kann man dann den Gerichtsvollzieher beauftragen, der dann das Geld notfalls unter Anwendung von körperlicher Gewalt (zu diesem Zweck wird er notfalls bewaffnete Polizisten um Hilfe bitten :o) ) beim Arbeitgeber abholt.

Gruß,
LeoLo

Du hast die GSG9 vergessen…
Hi Leo!

Nix für ungut - Deine Antwort war ja wie üblich fachlich einwandfrei!

Aber ich stelle mir gerade mit einem gewissen befriedigendem Grinsen vor, wie ein OGV mit zwei bewaffneten Polizisten bedrohend vor meinem Ex-Chef steht…

Grüße
guido

Hallo Guido.

Aber ich stelle mir gerade mit einem gewissen befriedigendem
Grinsen vor, wie ein OGV mit zwei bewaffneten Polizisten
bedrohend vor meinem Ex-Chef steht…

Ich liebe diese Vorstellung… Also irgendwann will ich das wirklich mal erleben. Siehst Du schon diese „hat-hat-hat“-Recken mit Ihren Seilen von den Dächern herunterhangeln, durch die Fensterscheiben springen und alle Umstehenden zu Boden werfen, während die Scharfschützen das Terrain sichern? :o))

Gruß,
LeoLo

GSG9 Könnte ‚off topic‘ sein - aber nur etwa
Hi Leo!

*seuftz* Das wäre eigentlich ein Grund, seine alten kontakte zur GSG mal wieder aufleben zu lassen - vielleicht haben die ja einen Job frei :wink:

Grüße
Guido