Ich kündigte mit einer 4-wöchigen Frist zum 01.03. die Nutzung eines Gebäudes nach BGB§ 604 (3) (Rückgabepflicht), ohne das dafür vom Nutzer ein Entgelt bezahlt wird bzw. ein Mietvertrag besteht (wahrscheinlich mündliche Leihe aus uralten Zeiten). Es handelt sich um ein kleines Wohngebäude auf meinem Grundstück, das z.Zt. ungenutzt ist.
Hat der Nutzer in diesem Fall ein Widerspruchsrecht, wenn ja, welche Frist zum Widerspruch muß er einhalten?
Kommt er dem Termin zur Schlüsselübergabe nicht nach, ist dann eine Räumungsklage einzureichen, oder kann ich das Gbeäude durch Fachleute öffnen lassen, ohne das die sogenannte "verbotene Eigenmacht " greift?
Hallo,
eine bestimmte Widerspruchsfrist dazu kenne ich nicht.
Aber was soll’s, klagen kann er immer.
Oder die Ohren auf Durchzug stellen.
Äußert sich denn der Besitzer (also der Nachbar, DU bist ja Eigentümer) gar nicht?
Ich meine, irgendwas muss er doch mal gesagt oder geschrieben haben, wenn er dein Eigentum benutzt?
Sonst muss man erstmal feststellen lassen, welches Rechtsverhältnis überhaupt besteht.
Eine Feststellungsklage könnte das Ziel haben, das Vorhandensein eines Leihvertrages zu manifestieren, welcher dann aufgekündigt werden kann.
Immerhin bist du nun den Weg gegangen, von einem Leihvertrag auszugehen (was anderes fiele mir auch nicht ein, außer einer Besitzstörung, bei deren langen Duldung man aber wohl Probleme bekommt).
Oder man zwingt ihn, das Grundstück zu räumen, indem man nach Verstreichen der Frist ein Benutzungs- und Betretungsverbot ausspricht. Das Gebäude wird nicht (mehr) als Wohnung genutzt?
Ich überlege gerade, was gegen das Aufbrechen und anschließende Tauschen der Schlösser sprechen würde.
Böser Ärger scheint hier vorprogrammiert zu sein.
Danke für Deine Antwort. Ich besitze das Grundstüch noch nicht lange. Er nutzt das Gebäude schon paar Jahrzehnte, seit er das Nachbargrundstück kaufte. Meinem Vorbesitzer ist das wohl nicht aufgefallen, er bissl mit Alk zu tun gehabt. Es existieren keine Verträge( nix, null). Nachbar hat das Gebäude auch 1988 rekonstruiert. Etwas verzwickt, aber was mit dem Grund und Boden verbunden ist, gehört zum Grundstück. Wir hatten 3 Gespräche bisher, er sprach von Kooperativität, doch er kommt meinen Forderungen zur Einsichtnahme in seine Unterlagen usw. zwecks Beweisführung nicht nach, obwohl versprochen. Ist halt ein Maurer!
Feststellungsklage…hmm, weiß nicht so recht!
Benutzungs- und Betretungsverbot aussprechen, welche Konsequenzen hat das? Nutz dann ja auch nur, wenn ich Schlüsselhoheit habe, die aber so eine Sache ist… „verbotene Eigenmacht“!
Ja, Ärger vorprogrammiert. Würde eventuell gegen Entschädigung auch verkaufen, ca 55m², aber auch da ist er bedeckt! Will sicher alles geschenkt. Ist ja auch mit hohen Katasteramtskosten verbunden (Grundstückszerlegung).
Hallo Proundcontra,
bist du der, der einen absolut gleichartigen Fall hier - mit anderem Account - eingestellt hattest?
Ist nix Schlimmes, man kann ja mal seine alten Zugangsdaten komplett vergessen haben.
Wäre aber hilfreich, wenn man wüsste, dass das der selbe Fall ist.