Widerspruchsmöglichkeiten für HIS Eintragung?

Hallo Ihr lieben,

ich habe die folgende Frage an Euch:

Es scheint seit einiger Zeit bei den Rechtsschutzversicherungen Mode zu sein, die Verträge konsequent nach dem zweiten Schadensfall pro Jahr fristlos zu kündigen und die Person beim His-System zu melden.

Grundsätzlich besteht bekanntlich die Möglichkeit, der Hinterlegung von personenbezogenen Daten im Hinweis-und Informationssystem vollständig zu widersprechen.

Gibt es auch die Möglichkeit, nur die Entfernung eines einzelnen Eintrages zu verlangen?

Kann es Schwierigkeiten geben, wenn eine Person der Hinterlegung von Daten im HIS-System vollständig widerspricht, später einen Versicherungsvertrag zu erhalten, oder bekommt die Versicherung nur den Hinweis, dass keine Eintragungen vorhanden sind?

Ich freue mich auf Eure Antworten!
Danke und viele Grüße!

Guten Tag Daniel,
Sie können natürlich verlangen, was Sie für richtig halten.
Sie können aber nicht erwarten, dass jede Gesellschaft Ihren Wünschen
nachkommt.
Ein entsprechender Ausschluss Ihrerseits ist z.B. bereits im Antrag möglich. Ob eine Gesellschaft dann zeichnet, steht dahin.
Wünsche nach Löschung muss keine Gesellschaft oder das gemeinsame Register erfüllen.
Es sei denn,eine Gerichtsentscheidung bestimmt das. Ich vermute, dass derjenige, der ein entsprechendes Verfahren mit Nerven-, Kosten-, und Risikobelastung angeht, noch nicht um die Ecke gekommen ist.
Sie sehen vielleicht nur die Gefahr, dass eine Falschinformation über einen VN gespeichert wird und die Runde macht. Dem gegenüber steht
der große Vorteil für die Gesellschaft und für die Versichertengemeinschaft aller anderen Gesellschaften, wonach Unterschleife, Missbrauch und somit hohe Risiken für alle eingedämmt werden können.
Gruß
Günther