Widerspruchsrecht am Arbeitsamt?

Tachauch liebe Experten.
Ich habe ein kleines Problem mit den Freunden mit dem grossen A.
Bei der Festsetzung meiner Bezuege nahmen die Herrschaften fuer einen Zeitabschnitt von 2 Monaten einen statistischen Wert an, den ein kaufmaennischer Angestellter in meinem Wohngebiet wohl theoretisch als Gehalt erzielen kann. Tatsaechlich habe ich allerdings ein vielfaches dieses Wertes verdient- als leitender Angestellter. Da dieser Wert (unter anderem) als Grundlage fuer die Berechnung meiner Bezuege dienen soll, moechte ich gerne Einspruch einlegen.
Habe ich eine wie auch immer geartete Chance?
Dieser theoretische Wert wird angezogen, da ich nicht direkt nach der Kuendigung bei meinem Arbeitgeber arbeitslos meldete…

Bin fuer jeden Tip dankbar, gerne auch per mail…

Liebe Gruesse

Zaph

Hallo,

grundsätzlich kannst du immer gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen. Chancen sind nicht bezifferbar. Die Entscheidung wird aber nochmals überprüft. Die Bemessung erfolgt nach dem letzten Verdienst (Details s. Merkblatt, ggf. im Internet). Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen wird fiktiv bemessen. Entweder nach dem zutreffenden TV oder ortsüblich.

Gruß
Otto

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich habe ein kleines Problem mit den Freunden mit dem grossen
A.

Hallo, Zaph,
hatte ich auch mal, man wollte bei mir so an die 10 Mille an Kohle zurückfordern. Nachdem ich (sachlich, höflich) die falschen Annahmen widerlegen konnte, hat man dann die Forderung auf einen realen Wert beschränkt. Allerdings mußte ich natürlich meine Argumente mit Belegen untermauern.
Also nur Mut. Soweit ich das festgestellt habe, geben sich die Leute im Rahmen ihrer Möglichkeit wirklich Mühe.
Daumenhaltend
Eckard.