Widerspruchsrecht = Kündigungsrecht?

Hallo Experten,

meine Frau hat eine Haftpflichtversicherung, die immer auf 5 Jahre abgeschlossen wurde, auf telefonische Nachfrage des Versicherungsvertreters um weitere 5 Jahre verlängert. Es kam ein neuer Versicherungsschein (Datum 2.12.2003). Nach Durchsicht der Bedingungen kam uns die Idee (ja ich weiss, vorher wäre besser gewesen), dass wir bei anderen Gesellschaften besserere Leistungen für weniger Geld bekommen würden und man eigentlich statt zu verlängern kündigen könnte.

Ist eigentlich das 14-tägige Widerspruchsrecht auch ein Kündigungsrecht? Und wann beginnen die 14 Tage?

Der Versicherungsvertreter meint übrigens, die 14 Tage wären abgelaufen, weil das Telefonat als Starttermin gilt und Widerspruch wäre nicht gleich Kündigung.

Hat er Recht?

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

meine Frau hat eine Haftpflichtversicherung, die immer auf 5
Jahre abgeschlossen wurde, auf telefonische Nachfrage des
Versicherungsvertreters um weitere 5 Jahre verlängert. Es kam
ein neuer Versicherungsschein (Datum 2.12.2003). Nach
Durchsicht der Bedingungen kam uns die Idee (ja ich weiss,
vorher wäre besser gewesen), dass wir bei anderen
Gesellschaften besserere Leistungen für weniger Geld bekommen
würden und man eigentlich statt zu verlängern kündigen könnte.

Ist eigentlich das 14-tägige Widerspruchsrecht auch ein
Kündigungsrecht? Und wann beginnen die 14 Tage?

Ein Widerspruchsrecht ist kein Kündigungsrecht. Beides kann zwar die Aufhebung eines Vertrages nach sich ziehen, sind aber unterschiedlich zu bewerten. In Deinem Fall wird der Vertrag nicht aufgehoben, sondern nur der alte Zustand wieder hergestellt.

Der Versicherungsvertreter meint übrigens, die 14 Tage wären
abgelaufen, weil das Telefonat als Starttermin gilt und
Widerspruch wäre nicht gleich Kündigung.

Hat er Recht?

Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein und die Unterlagen vollständig vorliegen. Also nach Deinen Angaben am 02.12.2003. Das Telefonat hat meiner Ansicht nach keine Bedeutung, denn ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Das Angebot liegt Dir jetzt in Form des neuen Versicherungsscheines vor. Wenn Du nicht widersprichst, und den Beitrag bezahlst, gilt er als angenommen.

Aber schon allein wegen der Aussage Deines Vertreters, dass das Telefonat als Starttermin gilt, würde ich widersprechen. Denn entweder hat er keine Ahnung, oder macht absichtlich falsche Angaben. Beides wäre für mich ein Grund zum Widerspruch.

Zusätzlich würde ich dann prüfen, ob sich im alten Vertrag der Beitrag erhöht hat, was evtl. ein Sonderkündiungsrecht zuläßt. Ansonsten normal kündigen.

Gruß, Micha

Hallo Stefan

Wann wäre die alte Versicherung denn abgelaufen? Das ist die wichtige Frage. Du kannst bei der Umstellung/Verlängerung der Haftpflichtversicherung Widerspruch einlegen - die wird dann zurückgenommen. Und wenn deine alte Haftpflichtversicherung abläuft - 3 monate vorher kündigen! Am besten Kündigung aussprechen direkt bei der Versicherungsgesellschaft - nicht beim Vertreter!

Gruss Keith

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Hallo Michael,

Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn dem Versicherungsnehmer
der Versicherungsschein und die Unterlagen vollständig
vorliegen. Also nach Deinen Angaben am 02.12.2003.

So hatte ich das aus dem Versicherungsschein auch herausgelesen und war daher etwas überrascht von der Aussage des VV’s.

Aber schon allein wegen der Aussage Deines Vertreters, dass
das Telefonat als Starttermin gilt, würde ich widersprechen.
Denn entweder hat er keine Ahnung, oder macht absichtlich
falsche Angaben. Beides wäre für mich ein Grund zum
Widerspruch.

Ich vermute: keine Ahnung! Ich habe nämlich mit seiner „Assistentin“ gesprochen.
Aber ist eine Falschauskunft ein Widerspruchsgrund?

Zusätzlich würde ich dann prüfen, ob sich im alten Vertrag der
Beitrag erhöht hat, was evtl. ein Sonderkündiungsrecht zuläßt.
Ansonsten normal kündigen.

Hat sich leider sogar minimal erniedrigt. :frowning:

Habe inzwischen nochmal in den alten Unterlagen nachgesehen: der Vertrag wäre regulär am 1.8.2004(!) abgelaufen. Warum das Versicherungsbüro jetzt schon auf Verlängerung gedrungen hat… keine Ahnung. Aber offensichtlich haben wir das Ding jetzt bis 1.8.2009 an der Backe. *grummel*

Gruß und Danke
Stefan

Hi,

Wann wäre die alte Versicherung denn abgelaufen?

Am 1.8.2004.

Das ist die
wichtige Frage. Du kannst bei der Umstellung/Verlängerung der
Haftpflichtversicherung Widerspruch einlegen - die wird dann
zurückgenommen.

Aha! Dann müsste es also doch gehen? *hoff*

Und wenn deine alte Haftpflichtversicherung
abläuft - 3 monate vorher kündigen! Am besten Kündigung
aussprechen direkt bei der Versicherungsgesellschaft - nicht
beim Vertreter!

Das auf jeden Fall!

Gruß
Stefan

Hi,

Wann wäre die alte Versicherung denn abgelaufen?

Dann verlängert sich die Versicherung automatisch um 1 Jahr - auser ein Schadensfall tritt ein!

Am 1.8.2004.

Das ist die
wichtige Frage. Du kannst bei der Umstellung/Verlängerung der
Haftpflichtversicherung Widerspruch einlegen - die wird dann
zurückgenommen.

Aha! Dann müsste es also doch gehen? *hoff*

Und wenn deine alte Haftpflichtversicherung
abläuft - 3 monate vorher kündigen! Am besten Kündigung
aussprechen direkt bei der Versicherungsgesellschaft - nicht
beim Vertreter!

Das auf jeden Fall!

Gruß
Stefan

Hallo nochmal,

Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn dem Versicherungsnehmer
der Versicherungsschein und die Unterlagen vollständig
vorliegen. Also nach Deinen Angaben am 02.12.2003.

So hatte ich das aus dem Versicherungsschein auch
herausgelesen und war daher etwas überrascht von der Aussage
des VV’s.

Na, wenns in Deinem Versicherungsschein steht, wirds wohl stimmen. Im übrigen stehts auch nochmal im § 5a (2) VVG (Versicherungsvertragsgesetz)

Aber schon allein wegen der Aussage Deines Vertreters, dass
das Telefonat als Starttermin gilt, würde ich widersprechen.
Denn entweder hat er keine Ahnung, oder macht absichtlich
falsche Angaben. Beides wäre für mich ein Grund zum
Widerspruch.

Ich vermute: keine Ahnung! Ich habe nämlich mit seiner
„Assistentin“ gesprochen.
Aber ist eine Falschauskunft ein Widerspruchsgrund?

Nein, Falschauskunft ist kein Widerspruchsgrund. Hab mich wohl falsch ausgedrückt. Ich meinte nur, für mich wäre es ein Grund, da ich in beiden Fällen von dem Vermittler nicht betreut werden möchte, weil er entweder keine Ahnung hat, oder weil er Ahnung hat und mir dann wissentlich falsche Auskünfte erteilt. Beides ist für eine Geschäftsbeziehung für mich ungeeignet.

Zusätzlich würde ich dann prüfen, ob sich im alten Vertrag der
Beitrag erhöht hat, was evtl. ein Sonderkündiungsrecht zuläßt.
Ansonsten normal kündigen.

Hat sich leider sogar minimal erniedrigt. :frowning:

Habe inzwischen nochmal in den alten Unterlagen nachgesehen:
der Vertrag wäre regulär am 1.8.2004(!) abgelaufen. Warum das
Versicherungsbüro jetzt schon auf Verlängerung gedrungen
hat… keine Ahnung. Aber offensichtlich haben wir das Ding
jetzt bis 1.8.2009 an der Backe. *grummel*

Bis 2009 hast Du es nicht an der Backe, wenn Du bis zum 16.12.2003 den Widerruf an die Gesellschaft versendest. (Besser aber mit Nachweis per Einschreiben, oder vorab per Fax und hinterher telefonieren)

Solltest Du Dich für eine Auflösung des Vertrages entscheiden, kannst Du auch gleich die Kündigung zum 01.08.2004 mit Aussprechen.

Gruß, Micha

Hallo Stefan,
das Wiederspruchsrecht beginnt an dem Tage wo dir die Police zugeht. Da du keinen schriftlichen Antrag auf die Änderung des Versicherungsschutzes (Willenserklärung) abgegeben hast, gilt also erstmal die Police als einseitige Willenerklärung des Versicherers. Haast du die Police bekommen und wilst die Änderung also nicht haben, so kannst du diese Änderung wiederrufen und den alten Vertragsstand herstellen. Kündigen kannst du somit zum 01.08. 2004 kündigen.

Die Änderung ist somit kein Kündigungsrecht.

Gruß

Martin

Vielen Dank an Alle!
*sternchenstreu*