Liebe/-r Experte/-in,
ich habe vor 3 Monaten Widerspruch zum Bscheid des
Versorgungsamtes eingelegt.gibt es keine Bearbeitungsfristen gesetzlicherseits??
ZWISCHENZEITLICH wurden bei mir weitere Erkrankungen festgestellt, die ich anmelden sollte.
Meine 2. Frage ist nun, wie ich das tun kann,wenn der
Bescheid fehlt. freundliche Grüsse und danke
Die Bearbeitungszeiten sind oft sehr lang, aber den Eingang mit Datum müssen sie Dir schon schicken.
Meistens beruhen die langen Zeiten darauf, dass die anzufragenden Ärzte ebenfalls lange für ihre Antwort brauchen. Sind zwischenzeitlich weitere Verschlechterungen eingetreten, so reiche es mit einem Verschlimmerungsantrag nach unter Verwendung dem mitgeteilten Aktenzeichen.
Viel Erfolg und einen herzlichen Gruß aus Bonn
Hi Fliegenpilz,
heute morgen war bei uns im Büro zuviel Trubel, da kam die Antwort bestimmt nicht vollständig an.
Darum nochmal:
Jede Sozialbehörde (auch das Versorgungsamt) hat das Recht, sechs Monate zu warten, ehe ein Bescheid kommt ($ 88 Sozialgerichtsgesetz).
Bei Gefahr für Leib und Leben geht es auch schneller (Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das zuständige Sozialgericht) - Seh ich hier aber erstmal nicht.
Vielleicht kommst Du auf folgendem Weg schneller zum Erfolg:
Das Versorgungsamt ist hier in NRW bei der Kreisverwaltung angesiedelt. Frag in der Zentrale der Kreisverwaltung, ob es dort eine/n Behindertenbeauftragten oder einen Behindertenbeirat gibt. Schildere dem Beauftraten oder dem Vorsitzenden drd Beirats Den Problem und bitte, in Deiner Sache beim Versorgungsamt nachzufragen.
Gibt es solche Leute nicht, dann frag nch dem/ der Vorsitzendem vom Sozialausschuss, ruf ihn/ sie privat an , vielleicht kommst Du so weiter.
Reich Nachweise über die zwischenzeitlich dazugekommene Behinderung beim Versorgungsamt ein, aus allen Einzelbehinderungen (die müssen jede mindestens sechs Monate bei dir vorliegen)wird ein gesamt - GdB (Grad der Behinderung) gebildet, da diese sich gegenseitig beeinflussen.
Ersuche das Versorgungsamt, dir ein „vorläufigen Feststellungsbescheid“ auszustellen, da du ihn aktuell brauchst (z.B. zur Vorstellung bei Arbeitgebern).
Good luck!
Klaus