Person A legte Widersprüche gegen Bescheide der Arbeitsförderung per E-Mail ein.
Die Person hat die Widersprüche in einer E-Mail an den Leistungssachbearbeiter geschickt und darüber eine Lesebestätigung erhalten.
Gilt diese E-Mail als anerkannte Widersprüche oder müssen die (sicherheitshalber) schriftlich oder zur Niederschrift bei der Arbeitsförderung eingelegt werden?
dann hast du glück gehabt - er hätte es nicht müssen
Vielleicht auch
deswegen, weil die E-Mail unterschrieben war!?
?? eine unterschriebene email ?? mit eingescannter Unterschrift als DF-Datei dabei oder wie
die hätte keine wirkliche Rechtsgültigkeit - das kann ja nun jeder fälschen und versenden
aber wenns der SB anerkennt um so besser - verlass dich aber für die zukunft nicht darauf - es könnte passieren er geht mal in urlaub und du verpasst fristen dadurch