Widersprüchliche Artikel zur Kinderbetreuung (AG)

Hallo,

ich versuche gerade zu verstehen, ob die beiden folgenden Artikel im Widerspruch stehen oder da Äpfel mit Birnen verglichen werden. Es geht um den fiktiven Fall einer direkten, steuerfreien Übernahme von Kindergartenbeiträgen durch den Arbeitgeber:

A)
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/2.220/urteil-d…
klingt für mich so, dass eine steuerfreie Übernahme der Kosten nicht mehr möglich wäre.

B) http://www.haufe.de/personal/entgelt/steuerfreie-kin… klingt für mich so, als dass die steurfreie Übernahme von Kindergartenkosten ein klares Recht wäre (da steht auch keine Einschränkung wegen Freiwillig o.ä.).

Was stimmt denn nun?

Danke im Voraus
Birk

Hallo,

ich versuche gerade zu verstehen, ob die beiden folgenden
Artikel im Widerspruch stehen oder da Äpfel mit Birnen
verglichen werden. Es geht um den fiktiven Fall einer
direkten, steuerfreien Übernahme von Kindergartenbeiträgen
durch den Arbeitgeber:

A)
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/2.220/urteil-d…
klingt für mich so, daß eine steuerfreie Übernahme der Kosten
nicht mehr möglich wäre.

Zumindest ist es offenbar ein Warnschuß. Es könnte sein, daß sich Betriebsprüfer usw. auf dieses Urteil berufen und den Zuschuß nicht mehr steuerfrei (und sv-frei) lassen, wenn sie eine Nicht-Freiwilligkeit der Zahlung durchsetzen können.

Aber man kann ja als Selbstbetroffener klagen - andere Gerichte - andere Richter - u. U. andere Urteile…

B)
http://www.haufe.de/personal/entgelt/steuerfreie-kin…
klingt für mich so, als daß die steuerfreie Übernahme von
Kindergartenkosten ein klares Recht wäre (da steht auch keine
Einschränkung wegen Freiwillig o.ä.).

Als zusätzliche Zahlung zum vereinbarten Lohn ist sie auch steuerfrei. Steht so im Gesetz (§ 3 EStG).

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Besten Dank für die schnelle Antwort, aber die verwirrt mich trotzdem (bin ja nicht vom Fach):

A)

Zumindest ist es offenbar ein Warnschuß. Es könnte sein, daß
sich Betriebsprüfer usw. auf dieses Urteil berufen und den
Zuschuß nicht mehr steuerfrei (und sv-frei) lassen, wenn sie
eine Nicht-Freiwilligkeit der Zahlung durchsetzen können.

vs.

B)
http://www.haufe.de/personal/entgelt/steuerfreie-kin…
klingt für mich so, als daß die steuerfreie Übernahme von
Kindergartenkosten ein klares Recht wäre (da steht auch keine
Einschränkung wegen Freiwillig o.ä.).

Als zusätzliche Zahlung zum vereinbarten Lohn ist sie auch
steuerfrei. Steht so im Gesetz (§ 3 EStG).

Hat das also mit A) nichts zu tun?

Also mal folgender fiktiver Fall:

Person A bekommt x Euro Brutto, y Euro Netto und zusätzlich 250E „Kindergarten stfrei“.

Ist diese Zahlung von A) betroffen und müsste „freiwillig“ sein etc.?

Besten Dank
Birk