gestern fuhr ich (ja, ich weiß, aber ist tatsächlich eine prinzipielle Frage!) an einer innerstädtischen Baustelle vorbei. An dieser prangte neben dem Baustellenschild auch dick und fett eine Geschwindigkeitsbegrenzung (das übliche runde Schild mit rotem Rand) mit der Aufschrift „80“ (sic!).
Da ja nun schon normalerweise dort nur 50 gefahren werden darf, hat sich offensichtlich ein Arbeiter vergriffen und wohl das 30-er Schild gemeint.
Frage ist aber: dürfte jetzt jemand mit 80 an der stelle vorbeikacheln (z. B. nachts oder so, wenn Gefährdung kein Thema ist) und sich, wenn die Polizei ihn erwischt, mit dem Schild rechtfertigen?
Ich nehme mal an, daß nicht, aber wo steht das und welche rechtlichen Regelungen greifen hier?
gestern fuhr ich (ja, ich weiß, aber ist tatsächlich eine
prinzipielle Frage!) an einer innerstädtischen Baustelle
vorbei. An dieser prangte neben dem Baustellenschild auch dick
und fett eine Geschwindigkeitsbegrenzung (das übliche runde
Schild mit rotem Rand) mit der Aufschrift „80“ (sic!).
Da ja nun schon normalerweise dort nur 50 gefahren werden
darf, hat sich offensichtlich ein Arbeiter vergriffen und wohl
das 30-er Schild gemeint.
Frage ist aber: dürfte jetzt jemand mit 80 an der stelle
vorbeikacheln (z. B. nachts oder so, wenn Gefährdung kein
Thema ist) und sich, wenn die Polizei ihn erwischt, mit dem
Schild rechtfertigen?
Hier stellt sich jetzt die Frage, was die ganze Beschilderei überhaupt noch soll, wenn sie doch nicht gilt ???
Es gilt zwar, unabhängig von der erlaubten Höchstgeschwindigeit, „der Situation angepsste Geschwindigkeit“. Das ist bei Regen, Schnee, Nebel und im Herbst, bei nassem Laub auf der Strasse, klar aber ich kenne jetzt die Situation bei dieser Baustelle nicht. Vielleicht sieht es ja so aus, dass 80 Möglich wäre ??
Besonders als nicht Ortkundiger, habe ich ja gar keine Ahnung wie die Strecke aussieht.
Hier stellt sich eher noch die Frage, ob nicht der Aufsteller des Schildes haftbar ist, wenn bei Tempo 80 ein Unfall geschieht.
Wenn normalerweise 50 kmh erlaubt ist, dann sollte einem normal veständigem Bürger wohl klar sein, dass eine Baustelle nicht zu einer höheren erlaubten Geschwindigkeit führen kann. Sollte doch jemand der Ansicht sein ist ihm bitteschön mangels Eignung der Führerschein zu entziehen.
Auch von einem Rechtsstaat kann nicht verlangt werden über Gesetze dem Bürger das Denken abzunehmen.
Ansonsten hat Peter recht mit der angepassten Geschwindigkeit, so dass einer Meinung nach max. 50 kmh erlaubt ist.