Folgender Sachverhalt - und hier hoffe ich auf Wolfgang In einer Stadt herrscht seit geraumer Zeit ein Sparhaushalt und damit verbunden ein absoluter Einstellungsstopp.
Nun ist die Wahl vorbei und der neue Bürgermeister möchte unbedingt seine eigene Sekretärin mitbringen - obwohl dort im Bürgermeistervorzimmer schon seit Jahren eine treue Mitarbeiterin sitzt, die auch schon verschiedene Parteimitglieder als Chef hatte.
Nach langem Hickhack stimmt der Personalrat dann zu, dass eine Person von außen eingestellt wird - natürlich ohne Ausschreibung der Stelle, da der neue Bürgermeister ja eine Person benannt hat. Die altgediente Mitarbeiterin wird innerhalb der Verwaltung versetzt, stimmt dem wohl auch zu.
Hätte hier ein anderer Mitarbeiter die Möglichkeit, gegen diese Vorgehensweise etwas zu unternehmen?
Folgender Sachverhalt - und hier hoffe ich auf Wolfgang
Schon da !!!
In
einer Stadt herrscht seit geraumer Zeit ein Sparhaushalt und
damit verbunden ein absoluter Einstellungsstopp.
Nun ist die Wahl vorbei und der neue Bürgermeister möchte
unbedingt seine eigene Sekretärin mitbringen - obwohl dort im
Bürgermeistervorzimmer schon seit Jahren eine treue
Mitarbeiterin sitzt, die auch schon verschiedene
Parteimitglieder als Chef hatte.
Nach langem Hickhack stimmt der Personalrat dann zu, dass eine
Person von außen eingestellt wird - natürlich ohne
Ausschreibung der Stelle, da der neue Bürgermeister ja eine
Person benannt hat. Die altgediente Mitarbeiterin wird
innerhalb der Verwaltung versetzt, stimmt dem wohl auch zu.
Hätte hier ein anderer Mitarbeiter die Möglichkeit, gegen
diese Vorgehensweise etwas zu unternehmen?
Sofern diese dritte Person nicht in irgendeiner Weise unmittelbar betroffen wäre (eigener Versetzungswunsch, verhinderte Beförderung etc.), sehe ich auch nicht den Ansatz einer Rechtsgrundlage. Und selbst bei unmittelbarer Betroffenheit käme es zB sehr auf die Einzelfallumstände an, ob es eine Anspruchsgrundlage gäbe.
VG
&Tschüß
GUido
Wolfgang
P.S. und völlig o.T.: hatte ich also doch Recht mit meiner Vermutung…
Sofern diese dritte Person nicht in irgendeiner Weise unmittelbar betroffen wäre (eigener Versetzungswunsch,
verhinderte Beförderung etc.), sehe ich auch nicht den Ansatz
einer Rechtsgrundlage. Und selbst bei unmittelbarer
Betroffenheit käme es zB sehr auf die Einzelfallumstände an,
ob es eine Anspruchsgrundlage gäbe.
Vielen Dank.
Ich hatte es mir gedacht, da ich aber im Verwaltungsrecht nicht wirklich drin bin …
Aber dafür bist Du ja da *g*
P.S. und völlig o.T.: hatte ich also doch Recht mit meiner Vermutung…
Naja, ich hatte nach 2 Jahren Langeweile.
Was mich überrascht, ist, dass dieser Forentroll Frank Müller es immer noch nicht leid ist, jeden Tag seine vollkommene Ahnungslosigkeit vor den Latz geknallt zu bekommen.
Folgender Sachverhalt - und hier hoffe ich auf Wolfgang In
einer Stadt herrscht seit geraumer Zeit ein Sparhaushalt und
damit verbunden ein absoluter Einstellungsstopp.
Nun ist die Wahl vorbei und der neue Bürgermeister möchte
unbedingt seine eigene Sekretärin mitbringen - obwohl dort im
Bürgermeistervorzimmer schon seit Jahren eine treue
Mitarbeiterin sitzt, die auch schon verschiedene
Parteimitglieder als Chef hatte.
Nach langem Hickhack stimmt der Personalrat dann zu, dass eine
Person von außen eingestellt wird - natürlich ohne
Ausschreibung der Stelle, da der neue Bürgermeister ja eine Person benannt hat. Die altgediente Mitarbeiterin wird innerhalb der Verwaltung versetzt, stimmt dem wohl auch zu.
Ist doch fein. Nicht dass man der Dame nachweist, dass sie drei angefangene Rollen Klopapier geklaut hat und sie dann von jetzt auf gleich auf der Straße steht.
Hätte hier ein anderer Mitarbeiter die Möglichkeit, gegen diese Vorgehensweise etwas zu unternehmen?
Um sich gleich erstmal beim Verwaltungschef unbeliebt zu machen? Man könnte einen Leserbrief an die lokale Zeitung schicken, natürlich nicht anonym.
Daneben kommt natürlich noch das in Frage, was im öD ohnehin am weitesten verbreitet ist. Könnte natürlich sein, dass man dies bereits tut und nun keine Steiegerung mehr möglich ist.
ad personam argumentatur ubi nullum effugium patet
Hallo Frank,
zunächst sagt das aus, dass die Qualität sowohl von Guidos als auch von Albarracins Auskünften keiner Beeinflussung durch ihren „Charakter“ unterliegt. Letzterer hat seinen Nick zuletzt übrigens wegen Namensgleichheit mit einem anderen geändert, d.h. nicht zur Verschleierung, sondern zur Klärung der Verhältnisse.
Sekundär sagt das etwas über die Verwendung des „Argumentum ad personam“ aus.
Quarakter ist doch ein echter Brüller - selbst für FM
Letzterer hat seinen Nick
zuletzt übrigens wegen Namensgleichheit mit einem anderen
geändert,
Guidos gab es schon ein paar hier in verschiedenen Schreibweisen, weshalb ich nach mehrjähriger Abwesenheit was anderes wählte (im Radio lief gerade ein Interview mit Dieter Nuhr )
Du hast Dich auch verändert? (namensmäßig meine ich)
Du hast Dich auch verändert? (namensmäßig meine ich)
ja - vom Klarnamen zum Blumepeder, als die Zusammenarbeit mit Datenkraken zum Programm erklärt wurde (heute sind die Beiträge unter Klarnamen von „Anonym - abgemeldet“ gezeichnet), und vom Blumepeder zum Aprilfisch, als ich anlässlich der Aprilsäuberungen eine Sperre umgehen wollte,
(„poisson d’avril“ = Aprilfisch sagen Nachbars zu einem Aprilscherz)