Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Schönen Guten Abend,

ich/wir haben folgendes Problem. Von Samstag auf Sonntag hatten wir mit einigen Leuten unsere Weihnachtsfeier. Gegen halb 3 sind mein Bruder(22J.) und ich(25J.) kurz raus aus der Kneipe um draußen eine zu rauchen. Das Gespräch dauerte etwas länger wie das halt nun mal so ist, wenn man was getrunken hat. Irgendwann mussten wir pinkeln und sind in die direkt nebenan liegende Seitenstraße rein. Gerade in dem Moment als wir an der Wand standen und soeben die Hose auf hatten, kam eine Streife vorbei. Wir drehten uns sofort um und der Herr hat uns sofort zusammengefaltet. Von wegen was das denn soll und wir sollten mal schleunigst die Ausweise herzeigen. Ich hab noch nichtmal meinen Satz zuende gesprochen, das wir es doch noch nichtmal geschafft haben zu pinkeln, da standen sie schon groß gebrüstet vor uns. Auf meine Frage hin, was das denn jetzt soll, so laut zu werden, lag ich schon mit Handschellen auf der Motorhaube. Mein Bruder war völlig sprachlos und schrie die beiden dann auch an, was das denn jetzt soll.
Es dauerte keine Minute, da standen dann auch schon 3weitere Wagen mit Verstärkung da. Mein Bruder (bereits auch schon in handschellen) und ich kamen uns wie schwerverbrecher vor. Die anderen aus der Kneipe haben den Auflauf mitbekommen und sind raus. Da haben sie das alles erst gesehen und haben sofort gefragt was denn los sei. Die Polizisten haben sie weggedrängt und gesagt wir müssten wegen Widerstand jetzt mitkommen. Unser Vater (übrigens nüchtern gewesen) fragte, ob er uns denn dann gleich wenigstens von der Wache abholen könne. Ihm wurde gesagt er könne da hinkommen und dann könnte man das klären und er dürfte uns mitnehmen. Nicht nur auf der Fahrt sondern auch auf dem Revier wurden die Gespräche dann auch lauter. Denn ich bin der Meinung das ich mich nicht beleidigen lassen muss. Nach der vollen Prozedur wie Pusten (~0,7mg), Blutabnehmen und zusätzlichem Drogenschnelltest (negativ), wurden wir in der Zelle festgemacht.

Am nächsten Tag als wir raus durften habe ich von meinem Vater erfahren, das er laut polizeilicher Auskunft an der Wache angeblich von mir eine Vollmacht gebraucht hätte, um uns da raus zu holen. Nur habe ich davon nicht wirklich was erfahren. Nichtmal meine Freundin durfte ich noch anrufen um ihr zu sagen, dass sie mich doch nicht von der Weihnachtsfeier abholen brauch bzw. die 40 bereits gefahrenen km wieder umkehren kann. Mein Bruder durfte ebenfalls nicht telefonieren. Auch der Versuch von meinem Vater über mich an die Handynummer meiner Freundin zu gelangen blieb erfolglos. Die Aussage dazu war, dass meine Freundin alt genug sei, um sich in einer fremden Stadt zurechtzufinden und wieder nach Hause fahren zu können.

Ende vom Lied. Am nächsten morgen hieß es, dass eine Anzeige wegen Widerstand und Beleidigung kommen wird. Das sehe ich/wir aber absolut nicht ein. Denn wenn jemand handgreiflich wurde, war es der Polizist. Die Schrammen und Blutergüsse der Handschellen hab ich auf Bildern festgehalten. Deswegen müsste eigentlich dieser Polizist eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen unsachgemäßer Vorgehensweise aufgebrummt bekommen. Selbst die Zeugen (2 von 6 sogar nüchtern) die vor Ort waren, haben gemeint, dass diese Vorgehensweise völlig übertrieben und nicht gerechtfertigt war.

Ich hab heute dort angerufen und nach dem Namen gefragt. Den Namen der Kollegin hatte ich noch. Allerdings darf der Mensch am Telefon angeblich keine Auskunft geben.
Wie sieht das aus. Er meinte ich solle entweder nen Termin mit der Leitung machen oder es gleich über den Anwalt laufen lassen. Was ist jetzt richtig? Ein Termin mit der Leitung machen, nen Tag Urlaub verschenken für nichts und wieder nichts? Oder privat einen Brief aufsetzten? Oder gleich nen Anwalt einschalten? Oder erstmal komplett abwarten lassen das ganze?

Für Hilfe wäre ich dankbar

Zu deiner subjektiven Sachverhaltsschilderung kann man nichts sagen - du gibst nunmal nur deine Sicht der Dinge wieder und die auch noch stark verkürzt.

Das ihr eure Freundinnen nicht anrufen durftet ist wohl grundsätzlich völlig in Ordnung.

Deswegen müsste eigentlich dieser Polizist eine :smiley:ienstaufsichtsbeschwerde wegen unsachgemäßer Vorgehensweise :aufgebrummt bekommen.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bekommt man nicht „aufgebrummt“, sie ist vielmehr Mittel des Bürgers staatliches Handeln auf disziplinarrechtlichem Wege prüfen zu lassen. Ob du eine dienstaufsichtsbeschwerde stellt soder nicht kannst nur du entscheiden.

Selbst die Zeugen (2 von 6 sogar nüchtern) die vor Ort waren,
haben gemeint, dass diese Vorgehensweise völlig übertrieben
und nicht gerechtfertigt war.

Die waren doch in der kneipe, als ihr euch an der Wand entleert habt und von der Polizei gestellt wurdet!?

Ich hab heute dort angerufen und nach dem Namen gefragt. Den
Namen der Kollegin hatte ich noch. Allerdings darf der Mensch
am Telefon angeblich keine Auskunft geben.

Wie stellst du dir das denn anders vor? Datenschutz gilt auch für Beamte.

Wie sieht das aus. Er meinte ich solle entweder nen Termin mit
der Leitung machen oder es gleich über den Anwalt laufen
lassen. Was ist jetzt richtig? Ein Termin mit der Leitung
machen, nen Tag Urlaub verschenken für nichts und wieder
nichts? Oder privat einen Brief aufsetzten? Oder gleich nen
Anwalt einschalten? Oder erstmal komplett abwarten lassen das
ganze?

Musst du entscheiden. Das Gespräch mit dem Vorgesetzen zu suchen ist in meinen Augen immer zunächst das Sinnigste. Danach kann man sich dann steigern (Dienstaufsichtsbeschwerde) und über eine Strafanzeige (§340 StGB Körperverletzung im Amt) nachdenken. Wobei letztere fast obsolet sein dürfte, denn sie müsste nach dem Gespräch mit dem Dienstvorgesetzten des Beamten auch durch ihn erfolgen (ist ein Offizialdelikt), wenn er einen entsprechenden Tatverdacht bekommt. Und disziplinar ermitteln muss er dann ebenfalls automatisch.
Wenn du zu gegebener Zeit eine Dienstaufsichtsbeschwerde und/oder eine Anzeige stellst, bekommst du aber entsprechende Bescheide über das weitere Verfahren, dementsprechend sollte man soetwas immer selbst machen, wenn man Grund dafür hat.

Gruß Andreas

Hallo,

so wie ich Deinen Artikel lese, tappst Du gerade von einem juristischen Fettnäpfchen ins nächste. Nimm Dir so schnell wie möglich einen Anwalt. (ach ja… und hör auf ihn :smile: )

Nick

Wenn man jetzt nur von deiner Sachverhaltsschilderung ausgeht (von der ich annehme, sie könnte einige wichtige Infos unterschlagen), dann würde jedenfalls ich Folgendes empfehlen:

  1. Dienstaufsichtsbeschwerde. Dazu wird der Sachverhalt einmal ordentlich mit dem PC (oder besser: Mac) aufgeschrieben und an die Polizei geschickt.

  2. Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Dazu muss man den Sachverhalt, den man eh aufgeschrieben hat, nur noch ein weiteres Mal ausdrucken. Einer juristischen Würdigung würde ich mich enthalten, das ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Diese *MUSS* ein Ermittlungsverfahren gegen die Beamten einleiten und den Sachverhalt von Amts wegen ermitteln.

  3. Einen Anwalt würde ich mir nicht eher nicht nehmen, es sei denn, es sollen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden. Andernfalls sehe ich da wenig Sinn drin, zumal extra Kosten anfallen. Möglich ist es natürlich. Wenn aber ein Anwalt genommen werden soll, dann bitte gleich und sofort, der soll dann auch Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige übernehmen.

  4. Wenn die Geschichte doch ein bisschen anders war, dann würde ich mich dringend davor hüten, weitere Schritte einzuleiten. Eine ungerechtfertige Anzeige bedeutet nur noch mehr Ärger.

Levay

Das ihr eure Freundinnen nicht anrufen durftet ist wohl
grundsätzlich völlig in Ordnung.

Nein ist es nicht: jeder hat das recht ein telefonat zu führen, alleine schon um evtl. seinen anwalt zu informieren.

Die waren doch in der kneipe, als ihr euch an der Wand
entleert habt und von der Polizei gestellt wurdet!?

Wer lesen kann ist klar im Vorteil: er schreibt doch, dass die rauskamen weil sie den Streit vor der tür mitbekamen.

Wie stellst du dir das denn anders vor? Datenschutz gilt auch
für Beamte.

Auch absoluter Quark: Beamte müssen sich zum einen ausweisen und auch ihre namen preisgeben!