Wideruf für Vereine bei Lieferverzögerung ?

Hallo, ich habe im Zuge meiner Tätigkeit für einen Verein Laminierfolien bestellt, die ich dringend brauchte. Es kam seitens des Verkäufers eine email, dass die Ware zurzeit nicht am Lager sei und man hoffe, in Bälde versenden zu können. Daraufhin storniere ich die Bestellung per Rückmail sofort!
Das war am Freitag. Heute (Montag danach) kommt eine Mail, dass die Ware nun doch heute an den Lieferdienst übergeben worden sei und ich als Vereinsbesteller kein Widerrufsrecht habe. Ist das im Falle einer angekündigten Lieferverzögerung auch so?

Freu mich über Infos und grüße herzlich.
Wittschneechen

Hallo, ich habe im Zuge meiner Tätigkeit für einen Verein
Laminierfolien bestellt, die ich dringend brauchte. Es kam
seitens des Verkäufers eine email, dass die Ware zurzeit nicht
am Lager sei und man hoffe, in Bälde versenden zu können.
Daraufhin storniere ich die Bestellung per Rückmail sofort!
Das war am Freitag. Heute (Montag danach) kommt eine Mail,
dass die Ware nun doch heute an den Lieferdienst übergeben
worden sei und ich als Vereinsbesteller kein Widerrufsrecht
habe. Ist das im Falle einer angekündigten Lieferverzögerung
auch so?

Ein Verein hat bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht, weil er kein Verbraucher ist.

Unter dem Gesichtspunkt der Lieferverzögerung kann ihm ein Rücktrittsrecht zustehen. Das setzt aber prinzipiell voraus, dass er zunächst seinem Vertragspartner eine Frist zur Leistung gesetzt hat und diese Frist verstrichen ist. Ich sehe hier aber keine Fristsetzung.

Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Nein, eine Frist habe ich nicht gesetzt. Die Emailbestätigung nach Bestellung lautete „Die Sendung wird in wenigen Stunden dem Lieferservice übergeben…“ wurde sie aber nicht.
Schätze, ich muss das dann wohl doch zahlen. Ungerecht, wie ich finde.

Also, nochmal herzlichen Dank!! :smile:

Der Verein hat ja die Ware nicht zu einem Datum „FIX“ bestellt.
Der Lieferant ist zur Nachbesserung berechtigt.

Cool bleiben hilft am besten.

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Und ich hatte immer gedacht, Rechtsberatung wäre bei wer weiss was nicht erlaubt.

Das wusste ich nicht.
Aber Rechtsberatung ist ja, finde ich, auch definitiv was anderes.
Problem hat sich aber ohnehin schon gelöst.

Frohe Ostern wünscht
Wittschneechen

Individuelle Fälle (ich) stellen eine Rechstberatung dar.

Mal abgesehen davon,
bin ich eh anderer Meinung.

Um eine Lieferverzögerung kann es sich gar nicht handeln, weil bis dato gar kein Vertrag zustande gekommen ist.

Ah, ok. Dann bin ich jetzt im Bilde. Und ich danke dafür!! :smile:

liebe Grüße und noch einen schönen Ostermontag
wünscht
Wittschneechen