hallo ihr,
ich liebe es, wenn nachrichten mit halbwissen verbreitet werden, teufel an die wand gemalt werden, ohne das man den hintergrund darlegt!!!
es geht um die gesellschafter-fremdfinanzierung VON KÖRPERSCHAFTEN!!! also nicht um „unternehmen“ sondern um juristische personen (GmbH; AG, KGaA, e.V., Anstalten, Stiftungen).
hierzu sollte man sich den § 8a KStG mal ansehen.
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es trifft nicht „jeden unternehmer“, sondern nur diese KapGes, in denen ein Gesellschafter, der wesentlich (>25%) beteiligt ist, und für eine darlehenshingabe MEHR ALS 250.000 EUR vergütungen erhält (ZINSEN!!!).
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zusätzliche muss die fremdkapitalquote einen bestimmt betrag erreichen.
ergo: sicherlich ist diese regelung mumpitz, hier wurden steuergesetze mit der heissen nadel gestrickt. aus einer EU-widrigen regelung wollte man mit möglichst wenig gesetzesänderungen eine EU-konforme regelung machen. nur ist diese in die hose gegangen.
ABER: es ist nun nicht so, dass der mittelstand gleich vor die hunde geht. welcher mittelständler stattet seine gesellschaft schon mit soviel kapital aus, das er eine viertel million zinsen dafür erhält?
ich denke diese unternehmer sind gut beraten, wenn sie einen steuerberater haben. dieser wird auch etwaige bescheide vom finanzamt der rechtsprüfung durch FG, BFH, BVergfG, EUGH vorlegen.
also bitte: nur von solchen themen schreiben, von den man ahnung hat!
danke und frohes osterfest
vom showbee