Wie als Aussendienstmitarbeiter die Fahrtkosten bei der Lohnsteuer geltend machen

Hallo zusammen,
es geht um folgendes:
Ich habe heute eine neue Stelle im Aussendienst angefangen. Ich fahre allerdings jeden Tag mit meinem eigenen PKW in den Dienst. Fahrtkosten bekomme ich vom Arbeitgeber nicht erstattet. Da ich vorher in der Industrie gearbeitet habe, konnte ich einfach die Entfernung zum Betrieb angeben. Da ich jetzt jeden Tag woanders bin funktioniert dies nicht mehr.
Muss ich jetzt ein Fahrtenbuch führen oder gibt es eine andere Alternative um die Kosten geltend zu machen. Ich spreche hier von 60 - 80 km am Tag

das ist alles zu ungenau- bitte um Rückruf 089 9091214

Hallo,
nach der aktuellen Gesetzeslage kann ein MA nur eine regelm. Arbeitsstätte haben, welche den Mittelpunkt seiner Arbeit bildet.
Sie schreiben, Sie fahren täglich in den Dienst. Meinen Sie damit in den Betrieb oder auch zu Kunden ?
Die regelm. AS ist normalerweise im Betrieb (betr.Einrichtung AG). Wenn Sie die Kundenbesuche vom Betrieb aus machen, sind alle Fahrten RK. Fahrten von zu Hause zum Betrieb sind mit der Entfernungspauschlae zu berechnen. Wenn Sie den Betrieb nur sehr selten aufsuchen haben Sie wohl keine AS.
Dies müsste aber im Arbeitsvertrag stehen. Von zu Hause zu dieser AS machen Sie Fahrten Wohnung_AS mit der Entfernungspauschale (einfache Entf. 0,30 Euro/km). Fahrten zum/vom Kunden sind Dienstreisen mit 0,30 Euro je gefahrenen KM, also das Doppelte.
Müssen Sie die Kundenfahrten über das Finanzamt geltend machen, rate ich dringend zum Führen eines Fahrtenbuches ? Für die Dienstfahrten bekommen Sie auch Verpflegungspauschalen von 6 Euro (8-14 Std. Abw.) und 12 Euro (12-24 Std. Abw.) ab 2014 fällt die niedrigste Pauschale weg, dann gibt es ab 8 Std. 12 Euro.
Tina.