Wie als Hauptmieter Untermietvertrag kündigen ?

Hallo, ich habe mal eine rein rhetorische Frage.

Angenommen man hat als Hauptmieter einen Untermietvertrag abgeschlossen. Kann man den auch ohne Grund (wenn nein, mit welchen Gründen)und mit wieviel Monaten kündigen?
Was sollte, bzw. müsste man beachten?

Danke im Vorraus

hallo,
bei möbliertem zimmer mit frist etwa ein, zwei wochen zu ende des monats.
ansonsten immer drei monate, wie bei jedem regulärem mietvertrag. außer, es besteht ein grund der fristlosen kündigung: der vermieter bedroht sie, lebensbedrohlicher schimmelbefall, heizungsausfall im winter etc.p.p…
grüße,
udo

Ich nehme an, der Untermietervertrag wurde mit Zustimmung Ihres Vermieters abgeschlossen. Wie Sie diesen kündigen kündigen, müsste in dem Untervermietervertrag, den Sie abgeschlossen haben, stehen.
Bassauer

Hallo,

die Frage ist zu allgemein gefasst.

Entscheidend für die Kündigungsfrist ist u.a., ob der Hauptmieter auch in der Wohnung wohnt und ob das untervermietete Zimmer vom Hauptmieter möbliert oder nicht zur Vrefügung gestellt wurde und ob der Untermieter dieses Zimmer allein oder mit einer Person zusammen nutzt, mit der er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt. Siehe §§ 549 Abs. 2 Nr. 2, 573 a Abs. 1 und 2 BGB.
Zudem ist entscheidend, ob im Untermietvertrag eventuell längere Fristen vereinbart wurden.

Die gesetzliche Frist kann entsprechend den jeweiligen Konstellationen zwischen 14 Tagen (Kündigung bis zum 15. zum Ablauf des Monats) und 3 Monaten liegen (§ 573 c BGB).

Generell bedarf es keines Kündigunsgrundes, allerdings muß hierauf entsprechend 573 a Abs. 3 BBGB in dem Kündigungsschreiben hingewiesen werden.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Supi, danke für die Antwort.

Angenommen der Hauptmieter wohnt in der oberen Etage und der Untermieter hat unten ein kleines Bad, eine von dem Hauptmieter zur Verfügung gestellte Single-Küche und ein Wohn- Schlafraum.

Auch wieder angenommen der Untermieter bewohnt diese von ihm angemietete sache allein.

Der Untermietvertrag hat keine gebundenen Fristen

Danke im Vorraus

Hallo Traumfrau,

ich könnte mir vorstellen, dass Du etwas in Deinem Untermietvertrag findest. Da müsste normalerweise etwas drinstehen zu Kündigung, Fristen und Gründen. Wenn also nichts zu Kündigungsgründen, ausser Sonderkündigungsrecht, vermerkt ist, benötigst Du meiner Ansicht nach keinen besonderen Kündigungsgrund. Vorsorglich würde ich Dir aber noch raten, den Begriff Kündigung Untermietvertrag mal zu googeln.

Schöne Grüße, Hubert Steiger.

Hallo ,
also da ich es wirklich selber nicht weiss würde ich dir raten …google es oder frag einfach mal bei deinem Vermieter nach , die geben dir mit sicherheit gerne Auskunft !

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Sie haben einen Mietvertrag mit dem Eigentümer und dürfen Gäste in Ihrer Wohnung empfangen. Eine Untervermietung hat Ihr Vermieter sicher ausgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen.

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo!
Zu dieser Fragestellung findest du m.E. alle Infos hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/…

Hallo Traumfrau,
so rethorisch ist die Frage leider nicht. Hierzu müsste man wissenwie der Vertrag gestaltet ist (mündlich/schriftlich,Vereinbarungen ja/nein, usw). Weiß der Vermieter von der Untervermietung? Wenn er mündlich geschlossen wurde, gibt es Personen die dies bezeugen können?
Also dann, auf ein Neues

Hallo! Ein Untermieter kann ohne Grundangabe mit einer dreimonatigen Frißt gekündigt werden.

Hallo,

handelt es sich überhaupt um eine gemeinsame Wohnung? Wenn nicht, liegt auch keine Untermiete vor.

Ansonsten dürfte gelten: Wenn der Wohn/Schlafraum nicht möbliert vermietet wurde, gelten keine kürzeren Fristen, sondern die 3-Monatsfrist. § 573 a BGB dürfte dann entscheidend und anwendbar sein.

Gruß
Sebastian

Hallo,
leider kann ich das nicht mit Sicherheit beantworten. Es kommt glaube ich auf die Inhalte des Mietvertrags an, was vereinbart wurde. Aber grundsätzlich denke ich, dass es keine grossen Unterschiede zu einem normalen Mietvertrag gibt.
Ich würde aber einfach mal einen Anwalt fragen, diese Erstberatung kostet in aller regel auch nichts. Alternativ kann man sich auch an den Mieterbund wenden.
Gruss Daylighter

jederzeit kündbar… fristen sind abhängig vom Vertrag…