Wie als phishing Opfer sein Geld zurückkriegen?

Hallo,
Wenn jemand an meine Log in Daten fürs online banking gekommen ist und viel Geld abgebucht hat, gibt es dann Möglichkeiten sein Geld zurückzubekommen?
Und spielt es eine Rolle wie viel Geld gestohlen wurde (wird nur bis zu einem gewissen Betrag von der Bank zurückerstattet?) und wann man das Ganze bemerkt und meldet?

Hallo zurück,
leider bin ich auf diesem Gebiet nicht besonders bewandert, habe zu meinem Schutz aber einen Höchstbetrag pro Transaktion vorgegeben. Und ich kann mir nicht vorstellen, wie jemand an alle resp. eine Mehrzahl meiner Pins, zumal diese zufällig ausgewählt werden, kommen kann. Und ein täglcher Blick in das Bankkonto gehört auch zu meinem Programm.
Ich denke, die Frage ist theoretisch (?) oder haben Sie die Daten unter fahrlässiger Mithilfe verloren?
mfg
HJR

hallo,
die möglichkeit geld zurück zu bekommen besteht. kommt aber auf die höhe drauf an und gegebenfalls auf die kulanz deiner bank. wieviel war es denn und bei welcher bank bist du?
mein tipp: sofort zur bank, das problem erläutern und anzeige bei polizei erstatten.
mfg

Hallo,

die Regeln sind von Bank zu Bank unterschiedlich. Z.B hat die netbank in ihren geschäftsbedingungen, dass die Bank den Nachweis führen muss, dass Du fahrlässig gehandelt hast. Bei allen mir sonst bekannten Banken muss der Kunde nachweisen, dass er nicht fahrlässig gehandelt hat.
Ob du dein Geld zurück erhälst oder nicht liegt meist im Ermessen der Bank, da diese auf ihren Ruf bedacht sind. Schuld bist du aber letztendlich wahrscheinlich meist selbst.

Hallo,

ich muß sagen, dass ich das nicht weiss, mir ein preaktischer Fall noch nicht bekannt wurde. Ich würde den Fall auf alle Fälle der Bank melden und darum bitten hier tätig zu werden.
MfG
F. Schubert

Hallo, da bin ich leider überfragt. Ich würde mich erst mal an eine Verbraucherzentrale wenden. Später kann man ggf. einen Ombudsmann der Banken einschalten.

Hallo,
wichtig ist, dass du den Fall sofort deiner Bank meldest. Es ist ungefähr so, wie bei Verlust deiner Karte und PIN.
Bei grober Fahrlässigkeit (z.B. PIN-Nr. auf Zettel in der Kartenhülle) hast du wenig Chancen auf Erstattung durch die Bank. Wenn unberechtigt abgebucht wurde, kannst du ja nachverfolgen auf welches Konto das Geld geflossen ist. Dahinter steckt ja ein Kontoinhaber und den könntest du verklagen, dir dein Geld zurück zu geben.
Erkundige dich aber bitte, bitte bei deiner Bank, wie solche Fälle da gehandhabt werden.

Hallo,

rede mit Deiner HAusbank. Ggf. wollen die wissen, wie genau an die Login-Daten gekommen worden ist. Anziege bei der Polizei ist Pflicht. In den meisten Fällen zahlt ein Entschädigungsfinds, zumindestens wenn man nicht fahrlässig oder grob fahrlässig mit den Daten umgegangen ist.

Hallo,
wenn Sie sich nicht grob fahrlässig verhalten haben, bekommen Sie den Schaden in der Regel erstattet. Bei grober Fahrlässigkeit (z. B. veralteter Virenscanner, fehlende Firewall oder ähnliches) sind sie aber wohl auf die Kulanz Ihrer Bank angewiesen. Es kommt also immer auf die Umstände des Einzelfalles an. Falls Ihre Bank eine Erstattung ablehnt, empfehle ich Ihnen in jedem Fall die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
Der Schadensbetrag spielt bei der Haftungsfrage eigentlich keine Rolle.

Setzen Sie sich sofort mit Ihrer Bank in Verbindung. Informieren Sie diese über den Vorfall und bitten Sie um Reaktion, bzw. Sperrung Ihrer Zugangsdaten. Dies ist sehr wichtig, weil Sie sonst unter Umständen selbst für den entstandenen Schaden haften müssen.

Sollten die Betrüger bereits Geld von Ihrem Konto abgebucht haben, bitten Sie Ihre Bank, dieses sofort zurückzubuchen.

Ändern Sie gegebenenfalls sofort Ihr Passwort. Sollte es sich um Online-Banking handeln, ändern Sie Ihre PIN und lassen beim Kreditinstitut Ihre TAN-Liste sperren.

Sofern Ihnen finanzieller Schaden entstanden ist, erstatten Sie umgehend Strafanzeige bei Ihrer örtlichen Kriminalpolizeidienststelle. Sichern Sie dazu alle verfügbaren Beweise, etwa die Phishing-Mail. Erstellen Sie einen Screenshot der Betrugsseite. Für einen Bildschirmausdruck gehen Sie auf die entsprechende Seite und drücken die Tasten Alt GR + Druck. Dann öffnen Sie ein leeres Word-Dokument. Nun klicken Sie die rechte Maustaste und gehen im Kontextmenü auf „Einfügen“. Dann haben Sie ein Dokument mit einer Kopie des Bildschirms, das Sie ausdrucken und vorlegen können.

Wie weit Sie für den Schaden selbst aufkommen müssen, hängt mit dem Umstand zusammen, wie die Kunden an die Daten gekommen sind. Hatten Sie keine ausreichende Firewall und die Gauner haben ihre Zugangsdaten vom Computer geknackt?, oder haben Sie mündlich jemandem eine Tan genannt? beim Öffen zum Schalterraum eine TAN/ PIN eingegeben?

Wichtig ist das Sie sofort Kontakt zu Ihrer Bank aufnehmen!

hallo,
es kommt darauf an wie lange nach der Tat es bemerkt worden ist, jedoch kann das Geld kaum zurückgeholt werden. Der einzigste weg ist es bei der Bank den Diebstahl anzuzeigen und dann auch bei der Polizei anzeige zu erstatten. Wenn das jedoch zu spät bemerkt worden ist, dann sind auch der Polizei die Hände gebunden.

Viel Glück