Wie alt, darf ein medizinisches Gutachten sein?

Hallo,
stehe vor einer Sozialgerichtsverhandlung gegen die Deutsche Rentenversicherung. Mein letztes Gutachten ist von Sommer 2008. Ein Neues wurde nicht angefordert. Weder von der DRV noch vom Sozialgericht.Die Situation hat sich dramatisch verschlechtert. Ich würde nun gern wissen wollen, ob sich solche Behörden über Jahre an ein Gutachten klammern dürfen, was die tatsächliche Situation gar nicht wiederspiegelt.

Danke und Viele Grüße

Ronni

Hallo,

wenn ein Gutachten nicht den aktuellen Stand wiedergibt, wird ein neues benötigt, das ist klar, sonst kann aus der Entscheidung nichts richtiges herauskommen. Wenn ein Fall komplizierter wird, empfiehlt sich ein Anwalt oder ein kundiger Interessenvertreter eines Verbandes.
Vor einer Entscheidung kann die Einholung eines neuen Gutachtens beantragt werden.

Gruß
cosis