Hallo,
stehe vor einer Sozialgerichtsverhandlung gegen die Deutsche Rentenversicherung. Mein letztes Gutachten ist von Sommer 2008. Ein Neues wurde nicht angefordert. Weder von der DRV noch vom Sozialgericht.Die Situation hat sich dramatisch verschlechtert. Ich würde nun gern wissen wollen, ob sich solche Behörden über Jahre an ein Gutachten klammern dürfen, was die tatsächliche Situation gar nicht wiederspiegelt.
Danke und Viele Grüße
Ronni